IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Sommelier (IHK Region Stuttgart)
1. Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Sommelier (IHK Region Stuttgart) und damit insbesondere der Kenntnisse der nationalen und internationalen Weine und Spirituosen, der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und der verkaufsrelevanten Aktivitäten in Verbindung mit den Weinangeboten in der Gastronomie und / oder im Weinhandel.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Berufsspezialist Sommelier (IHK Region Stuttgart)“ beziehungsweise „Geprüfte Berufsspezialistin Sommelière (IHK Region Stuttgart)“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau sowie Fachmann/Fachfrau für Restaurant und Veranstaltungsgastronomie oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/Winzerin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den 3 genannten Tätigkeiten in der Gastronomie aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von den Absätzen 1 bis 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
3. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
I. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Management des Restaurantbetriebs
- Marketing
- Gäste beraten, betreuen und bewirten
- Anwenden wein- und getränkekundlicher Kenntnisse
II. Fachpraktische Qualifikationen
- Darstellung und Begründung einer nach Vorgaben erstellten Wein -und Getränkekarte
- Gastorientiertes Verkaufs- und Beratungsgespräch
- Verkostung, Beschreibung und Beurteilung von Weinen und Getränken
Der Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist schriftlich zu prüfen. Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils ein situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Das situationsbezogene Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die jeweiligen Qualifikationsschwerpunkte beziehen.
Im Prüfungsteil “Fachpraktische Qualifikationen” sind die Prüfungsleistungen in den Situationsaufgaben einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird eine zusammengefasste Bewertung gebildet.
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühren und Prüfungstermine
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
- Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfungsteile „Handlungsspezifische Qualifikationen“ und „Fachpraktische Qualifikationen“ sind getrennt nach Punkten zu bewerten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Berufsspezialist Sommelier (IHK Region Stuttgart) und zur Geprüften Berufsspezialistin Sommelière (IHK Region Stuttgart) vom 28. März 2021 durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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VINOPHILIUM Wine Academy Diana Maisenhölder & Dietmar Maisenhölder GbR |
Im Hopfengarten 5 70327 Stuttgart |
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG.