IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Sommelier / Geprüfte Sommelière

1. Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière und damit insbesondere der Kenntnisse der nationalen und internationalen Weine und Spirituosen, der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und der verkaufsrelevanten Aktivitäten in Verbindung mit den Weinangeboten in der Gastronomie und / oder im Weinhandel.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühren und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.

3. Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Schriftliche Prüfung“ und „Mündliche Prüfung“ in der Fachrichtung „Gastronomie“ ist zuzulassen wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2)    Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Schriftliche Prüfung“ und „Mündliche Prüfung“ in der Fachrichtung „Handel“ ist zuzulassen wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer /Winzerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
 (3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer den schriftlichen Prüfungsteilabsolviert hat und wer in der
  • Fachrichtung Gastronomie ein Praktikum von mindestens 140 Stunden in einem Weingut nachweist. Ziel des Praktikums soll die Kenntnis der wesentlichen Aspekte der Arbeit eines Winzers sein; dazu gehören insbesondere Weinbau, Kellertechnik, Marketing und Vertrieb.
  • Fachrichtung Handel ein Praktikum von mindestens 140 Stunden nachweist. Davon soll mindestens die Hälfte in einem gastronomischen Betrieb, der verbleibende Teil in einem Weingut abgeleistet werden. Ziel des Praktikums soll die Kenntnis der wesentlichen Aspekte der Arbeit eines Winzers und des Dienstes am Gast sein; Dazu gehören insbesondere Weinbau, Kellertechnik, Marketing und Vertrieb sowie die in § 6 Abs. 1 Nr. 2 in der Aufzählung genannten Tätigkeiten.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

4. Qualifikationen und Gliederung der Prüfung

Schriftliche Prüfung

I. Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Marketing
II. Allgemeine Getränkekunde
III. Weinkunde
IV. Weinverkauf und Weinempfehlung

Praktische Prüfung

In der Praktischen Prüfung sind vom Prüfungsausschuss vorgegebene Aufgabenstellungen zu bearbeiten.

Mündliche Prüfung

Das Fachgespräch kann sich inhaltlich auf alle Qualifikationsschwerpunkte der schriftlichen Prüfung sowie der einschlägigen Berufspraxis in der gewählten Fachrichtung beziehen.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfungsteile „Schriftliche Prüfung“, „Mündliche Prüfung“ und „Praktische Prüfung“ sind getrennt nach Punkten zu bewerten. Für den Prüfungsteil „Schriftliche Prüfung“ ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der einzelnen Prüfungsleistungen zu bilden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Sommelier/zur Geprüften Sommelière vom 14. März 2018 durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Träger Anschrift Kontakt
VINOPHILIUM Wine Academy
Diana Maisenhölder & Dietmar Maisenhölder GbR
Im Hopfengarten 5
70327 Stuttgart


Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Waiblingen finden Sie in der Servicespalte unter “Weitere Informationen”.

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zur Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG.