IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Kfz-Servicetechniker / Geprüfte Kfz-Servicetechnikerin
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über vertieftes Fachwissen in der Kraftfahrzeug-Systemtechnik verfügt und komplexe Aufgaben aus den Bereichen Fahrzeugtechnik, Organisation und Kommunikation übernehmen kann.
2. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kraftfahrzeugmechaniker, Kraftfahrzeugelektriker oder Automobilmechaniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der Kraftfahrzeuginstandhaltung oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Metall- oder Elektroberuf abgelegt hat und drei Jahre Berufspraxis in der Kraftfahrzeuginstandhaltung nachweist.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühren und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer
Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Situationsaufgabe mit Schwerpunkt im Handlungsbereich „Technik“
1. Fahrzeugtechnik
2. Fahrzeugsysteme
3. Werkstatt- und Betriebstechnik
1. Fahrzeugtechnik
2. Fahrzeugsysteme
3. Werkstatt- und Betriebstechnik
II. Situationsaufgabe mit Schwerpunkt im Handlungsbereich „Organisation, Kooperation und Kommunikation“
1. Auftragsabwicklung
2. Ersatzteil- und Zubehörteilbestimmung
3. Kostenabschätzung
4. Information
5. Dokumentation
6. Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung
7. Kundenbetreuung und -beratung.
1. Auftragsabwicklung
2. Ersatzteil- und Zubehörteilbestimmung
3. Kostenabschätzung
4. Information
5. Dokumentation
6. Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung
7. Kundenbetreuung und -beratung.
In den beiden Handlungsbereichen sind in der Prüfung komplexe Situationsaufgaben praktisch am Kraftfahrzeug oder an Fahrzeugbaugruppen zu lösen und schriftlich zu dokumentieren.
III. Schriftliche Aufgaben
Eine ergänzende schriftliche Prüfung wird zu den Inhalten der beiden Situationsaufgaben durchgeführt, insbesondere zu dem Qualifikationsschwerpunkt "Fahrzeugtechnik".
Eine ergänzende schriftliche Prüfung wird zu den Inhalten der beiden Situationsaufgaben durchgeführt, insbesondere zu dem Qualifikationsschwerpunkt "Fahrzeugtechnik".
IV. Situationsbezogenes Fachgespräch
In einem situationsbezogenen Fachgespräch, das sich auf das gesamte betriebliche Handlungsfeld des Kfz-Servicetechnikers beziehen kann, soll der Teilnehmer Problemlösungen aus den Aufgaben I. bis III. erläutern.
In einem situationsbezogenen Fachgespräch, das sich auf das gesamte betriebliche Handlungsfeld des Kfz-Servicetechnikers beziehen kann, soll der Teilnehmer Problemlösungen aus den Aufgaben I. bis III. erläutern.
5. Ergebnis der Prüfung
Für jede Aufgabe der Prüfung wird eine Note ermittelt; für die Gesamtnote haben alle vier Bewertungen dasselbe Gewicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den Aufgaben I. und III. mindestens ausreichende Leistungen und in der Gesamtprüfung mindestens die Note ausreichend erzielt hat.
6. Wiederholung der Prüfung
Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Aufgaben befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kfz-Servicetechniker/zur Geprüften Kfz-Servicetechnikerin und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine
Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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Daimler AG
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Linkestraße 4 10878 Berlin Lehrgangsort: Daimler AG Global Training HPC: T302 70546 Stuttgart |
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Robert Bosch GmbH Geschäftsbereich Automotive Aftermarket |
Robert-Bosch-Straße 4 73207 Plochingen |
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