IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent / Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin – Englisch

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er folgende Aufgaben wahrnehmen kann:
  • Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache
  • Selbstständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke
  • Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin tritt zum 27. März 2024 außer Kraft.
Die Zulassung und Anmeldung (ausgenommen Wiederholungsprüfungen) ist nur noch bis zum 26. März 2024 möglich.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen,
  • wer eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
  • wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Übersetzung
  • Korrespondenz
  • Mündliche Kommunikation
In diesen Handlungsbereichen werden folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft:
  • Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen englischen Textes in die deutsche Sprache
  • Übersetzen eines wirtschaftsbezogenen Textes von der deutschen in die englische Sprache
  • Verfassen eines englischen Geschäftsbriefes nach Angaben in deutsch
  • Beantworten einer englischen Korrespondenz in englisch nach Angaben zu Inhalt und Form in deutsch
  • Schriftliche Zusammenfassung einer einfachen wirtschaftsbezogenen Nachricht in deutsch, die in englisch zu Gehör gebracht wird
  • Gespräch in englisch über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in englisch
  • Geschäftstelefonat in englisch über einen in deutsch vorgegebenen Sachverhalt
Die Handlungsbereiche „Übersetzung“ und „Korrespondenz“ werden schriftlich geprüft. Die Prüfung im Handlungsbereich „Mündliche Kommunikation“ wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in den Handlungsbereichen „Übersetzung“ und „Korrespondenz“ durchgeführt.
Die IHK-Fremdsprachenprüfungen, deren Inhalte praxis- und arbeitsplatzbezogen sind, orientieren sich am Common European Framework of Reference for Language Learning and Teaching (CEF) des Europarates.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Qualifikationsschwerpunkten mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber von der Prüfung in den einzelnen Handlungsbereichen und Qualifikationsschwerpunkten befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Fremdsprachenkorrespondent/zur Geprüften Fremdsprachenkorrespondentin - Englisch durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

 Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangträger mit Prüfungsort Nürtingen
Träger Anschrift Kontakt
Volkshochschule Stuttgart
Fritz-Elsas-Str. 56-48
70174 Stuttgart
COMCAVE.COLLEGE GmbH
Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart
WBS TRAINING AG
Sophienstr. 41
70178 Stuttgart

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.