IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen / Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen

1. Ziel der Prüfung

 Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
  • Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann, Versicherungskaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder Immobilienkaufmann und danach eine mindestens sechsmonatige berufliche Praxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zwölfmonatige berufliche Praxis oder
  • eine mindestens vierjährige berufliche Praxis nachweist.
Die berufliche Praxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich

4. Handlungsbereiche und Gliederung der Prüfung

  1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
  3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
  5. Fallbezogenes Beratungsgespräch
Die Handlungsbereiche 1. bis 4. werden schriftlich geprüft. Die Prüfung kann in den genannten Handlungsbereichen auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist.
Die Prüfung in dem unter 5. genannten Handlungsbereich wird in Form eines fallbezogenen Beratungsgespräches und nur nach bestandener schriftlicher Prüfung durchgeführt.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von einer Prüfung in den Handlungsbereichen befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

 Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG (Fernunterricht mit Präsenzphasen
in Stuttgart)
Dudenstr. 10
10965 Berlin
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de