IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Berufsspezialist für KI und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart)
1. Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Gepr. Berufsspezialisten für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen und damit die Befähigung, mit der erforderlichen beruflichen Handlungskompetenz zielgerichtet digitalisierte, datenbasierte und interdisziplinäre Prozesse und mögliche Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz (KI) erkennt, beurteilen und Analyseerkenntnisse präsentieren zu können. Zudem ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person Kenntnisse und Kompetenzen zum Einsatz und zur Koordination von KI-Prozessen anwenden und bei der Optimierung bestehender und der Gestaltung neuer datenbasierter Prozesse mitwirken kann. Ebenso ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person Fähigkeiten und Kompetenzen zur innovativen Lösungsentwicklung hat und Prozesse zur digitalen Transformation mitgestalten kann.
Folgende miteinander in Zusammenhang stehende Aufgaben sind ebenfalls selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Erkennen von Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz und Maschinelles Lernens,
- Erkennen von Daten als Ressource sowie deren Bewertung, das Clustern und das Auswerten und Interpretieren,
- Beurteilen unternehmensindividueller (datenbasierter) Handlungsstrategien und deren ergebnisorientiertes Anwenden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte,
- adressatengerechtes Kommunizieren,
- Mitwirken bei der Gestaltung und Umsetzung von (KI-)Strategien/Prozessen/Projekten und Anleiten von interdisziplinären Projektteams in den Handlungsfeldern Entwicklung, Transformation und Digitalisierung,
- selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von fachlichen Aufgaben im Prozess der Leistungserstellung KI-bezogener marktrelevanter Produkte und Dienstleistungen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart)“ oder „Geprüfte Berufsspezialistin für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart)“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens drei Jahre ausgerichteten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens zwei Jahre ausgerichteten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und zusätzlich eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Die geforderte Einschlägigkeit muss wesentliche Bezüge zu einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf haben.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen
Schriftlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung zu „Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen“ gliedert sich in zwei Prüfungsteile:
Der erste Teil der schriftlichen Prüfung bezieht sich auf Grundlagen der KI und der zweite Teil der schriftlichen Prüfung berücksichtigt die in der angestrebten Fortbildungsstufe vermittelten Vertiefungen der KI-Inhalte.
Beide Prüfungsteile werden an einem von der IHK Region Stuttgart festgelegten Tag geprüft.
Transferbezogener Prüfungsteil
Zum transferbezogenen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat (die schriftliche Prüfung muss nicht bestanden sein). Auch wenn der schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden ist, ist die Teilnahme an der mündlichen Prüfung trotzdem verpflichtend.
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Transferarbeit in Form einer Präsentation eines selbstgewählten praxisbezogenen Themas, einer mündlichen Vorstellung und Verteidigung der Ergebnisse sowie einem transferbezogenen Fachgespräch.
Im Rahmen der Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren zu entwickeln, bewerten und vertreten zu können.
- Der Themenschwerpunkt der Präsentation soll auf die KI-Inhalte der Handlungsbereiche gelegt werden.
- Die Präsentation ist in visualisierter Form, zum Beispiel in Form eines Foliensatzes oder Flip-Charts oder Ähnlichem, anzufertigen, der die relevanten Aspekte der Arbeit enthält.
- Das Thema für die Präsentation wird von der zu prüfende Person selbst gewählt und mit einer Kurzbeschreibung des Themas und der Gliederung mit aussagekräftigen Unterpunkten zum Termin oder schriftlichen Prüfung eingereicht. Für die Einreichung des Themenvorschlags ist die Formatvorlage der IHK zu verwenden.
- Der zuständige Prüfungsausschuss prüft, ob das vorgeschlagene Thema geeignet ist. Hierbei kann der Prüfungsausschuss der zu prüfende Person auch Auflagen erteilen, die für die Präsentation zu berücksichtigen sind. Diese sind selbstständig in die Arbeit einzufügen und werden nicht mehr mit der IHK besprochen bzw. abgestimmt.
- Die Bearbeitungszeit der Präsentation beträgt 28 Tage. Der Bearbeitungsbeginn startet einen Tag nach Themengenehmigung durch die IHK.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
- Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen
- Grundbegriffe von KI und Maschinellem Lernen
- Chancen und Herausforderungen der KI
- Umgang mit Daten
- Datenanalyse und Maschinelles Lernen
- Grundlagen Programmierung für Maschinelles Lernen (z. B. Python) - Mitgestalten und Umsetzen von (Veränderungs-)Prozessen und Projekten
- Prozessmanagement
- Projektmanagementmethoden - Rechtliche Grundlagen
- Unternehmensrechtsformen und Vertragsarten
- Datenschutz- und Datensicherheitsfragen
- Patent- und Urheberrecht
- Steuerarten und -berechnungen - Abwägung und ökonomische Aspekte
- Abwägungsmethoden
- Ökonomische Aspekte - Zukunftskompetenzen
- Metakompetenzen
- Interaktive Kompetenzen
- Agiles Arbeiten
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
- Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
5. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens der Note “ausreichend” bewertet worden ist.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Die Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung oder über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung der zu prüfenden Person zugeht. Wer sich nach Ablauf der Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen anmeldet, muss die gesamte Fortbildungsprüfung wiederholen.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart) und zur Geprüften Berufsspezialistin für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart) vom 19. Juli 2024 durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. | Carl-Orff-Weg 11 73207 Plochingen |
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IHK-Bildungshaus |
Goethestraße 31
73630 Remshalden-Grunbach
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.