Bachelor Professional in KI und Maschinellem Lernen (IHK Region Stuttgart)
1. Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Bachelor Professional in Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet dynamische, digitale, datenbasierte und interdisziplinäre Unternehmensprozesse hinsichtlich Künstlicher Intelligenz (KI) und Maschinellem Lernens zu identifizieren, zu planen, zu gestalten, zu implementieren und zu sichern. Ebenso ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person Fähigkeiten und Kompetenzen zur innovativen Lösungsentwicklung, Gestaltung von datenbasierten Prozessen hat und Prozesse zur digitalen Transformation gestalten kann. Zudem ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Fach- und Führungsfunktion zu übernehmen.
Zu den beschriebenen Kompetenzen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen gehört insbesondere, folgende miteinander in Zusammenhang stehende Aufgaben Selbstständig und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können:
- Erkennen von Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz und Maschinelles Lernens,
- Erkennen von Daten als Ressource sowie deren Bewertung, das Clustern und das Auswerten und Interpretieren,
- Beurteilen und Entscheiden der Verfolgung und Umsetzen von Unternehmens-/Handlungsstrategien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte auf Basis analysierter, ausgewerteter und interpretierter Daten,
- Organisieren, Koordinieren, Gestalten, Anwenden und Leiten von KI-Prozessen und KI-Projekten in den Handlungsfeldern Entwicklung, Transformation und Digitalisierung sowie Weiterentwickeln, Realisieren und Auswerten von neuen (KI-)Lösungen,
- Entscheiden für individuell optimierte Handlungsstrategien,
- deren adressatengerechtes Kommunizieren,
- selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von fachlichen (Führungs-)Aufgaben im Prozess der Leistungserstellung KI-bezogener Produkte und Dienstleistungen,
- die Skalierung von (KI-)Projekten,
- personelles Organisieren, Koordinieren und Führen von interdisziplinären und agilen Projektteams.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in Künstlicher Intelligenz und Maschinellem Lernen (IHK Region Stuttgart)“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens drei Jahre ausgelegten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens zwei Jahre ausgelegten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen aus Prüfungsteilen eines fachverwandten Studiengangs und zusätzlich eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum "Gepr. Berufsspezialist für KI und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart) oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis.
Die geforderte Einschlägigkeit muss wesentliche Bezüge zu einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf haben.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen
Schriftlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung zu „Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen“ gliedert sich in zwei Prüfungsteile:
Der erste Teil der schriftlichen Prüfung bezieht sich auf die Grundlagen der KI und zum anderen berücksichtigt er die in der angestrebten Fortbildungsstufe vermittelten Vertiefungen der KI-Inhalte.
Der zweite Teil der schriftlichen Prüfung besteht aus einer weiteren Klausur. Im Rahmen dieser Klausur sind auf Basis einer betrieblichen Situationsbeschreibung daraus abgeleitete Aufgabenstellungen zu bearbeiten, wobei neben KI-Inhalte auch die anderen Handlungsbereiche thematisiert werden.
Transferbezogener Prüfungsteil
Zum transferbezogenen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat (die schriftliche Prüfung muss nicht bestanden sein).
Über die schriftlichen Prüfungsteile hinaus hat die zu prüfende Person eine praxisbezogene Transferarbeit zu formulieren. In dieser Arbeit soll die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachweisen, eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, analysieren und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren entwickeln, bewerten und vertreten zu können.
Zudem sollen die Qualifikationsinhalte “Gestalten von (Veränderungs-) Prozessen und Leiten von Projekten”, “Abwägung und Umsetzung ökonomischer Aspekte”, “Mitarbeitendenführung und Personalmanagement” und “Zukunftskompetenzen" besonders berücksichtigt werden. Hierbei sollen agile KI-Prozesse und/oder KI-Projekte und deren (geplante) Umsetzung thematisiert, erläutert und begründet werden.
Im Rahmen der Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren zu entwickeln, bewerten und vertreten zu können.
Voraussetzung für die Zulassung zur Präsentation mit situationsbezogenem Fachgespräch ist, dass alle anderen Prüfungsteile bestanden sind.
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
- Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen
- Grundbegriffe von KI und Maschinellem Lernen
- Chancen und Herausforderungen der KI
- Umgang mit Daten
- Datenanalyse und Maschinelles Lernen
- Grundlagen Programmierung für Maschinelles Lernen (z. B. Python) - Gestalten von (Veränderungs-)Prozessen und Leiten von Projekten
- Prozessmanagement
- Projektmanagementmethoden
- Innovationsmanagement
- Digitales Transformationsmanagement - Rechtliche Grundlagen
- Unternehmensrechtsformen und Vertragsarten
- Datenschutz- und Datensicherheitsfragen
- Steuerarten und -berechnungen
- Urheber- und Patentenrecht
- EU-Richtlinien zu KI-Anwendungen
- Arten von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsverfassungsrecht - Abwägung und ökonomische Aspekte
- Abwägungsmethoden
- Ökonomische Aspekte - Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
- Personalauswahl- und Personaleinsatzplanungsprozesse
- Agile Mitarbeitenden-/Teamführungsmethoden
- Berücksichtigung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen
- Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe - Zukunftskompetenzen
- Metakompetenzen
- Interaktive Kompetenzen
- Transformative Kompetenzen
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
- Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
5. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens der Note “ausreichend” bewertet worden ist.
Für die Bildung einer Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Die Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung oder über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung der zu prüfenden Person zugeht. Wer sich nach Ablauf der Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen anmeldet, muss die gesamte Fortbildungsprüfung wiederholen.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüfter Berufsspezialist für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart) und zur Geprüften Berufsspezialistin für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen (IHK Region Stuttgart) vom 19. Juli 2024 durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. | Carl-Orff-Weg 11 73207 Plochingen |
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IHK-Bildungshaus |
Goethestraße 31
73630 Remshalden-Grunbach
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.