IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in privaten und öffentlichen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in verschiedenen sicherheitsrelevanten Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (Geprüften Werkschutzfachkraft).
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • zu den im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ Punkt 1. bis 4. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Gliederung der Prüfung

I. Grundlegende Qualifikationen
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Zusammenarbeit im Betrieb
Die aufgeführten Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich - Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Kommunikations- und Informationstechnik
2. Handlungsbereich - Organisation
  • Kostenwesen
  • Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Recht
3. Handlungsbereich - Führung und Personal
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
In den Handlungsbereichen 1. und 2. sind in einer schriftlichen Prüfung anwendungsbezogene Situationsaufgaben zu lösen, im Handlungsbereich 3 wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt.
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einem Prüfungsbereich der Grundlegenden Qualifikationen und/oder in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Leistungen erbracht, wird ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Falls pro Prüfungsteil eine Leistung unter 30 Punkte erreicht wird, ist eine mündliche Prüfung in diesem Teil nicht möglich. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zusammengefasst.

5. Ergebnis der Prüfung

Die beiden selbstständigen Prüfungsteile werden gesondert bewertet. Im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" wird jeder Prüfungsbereich mit einer Note bewertet und ein arithmetisches Mittel gebildet. Im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird für jede Situationsaufgabe jeweils eine Note aus den Punktbewertungen der Leistungen gebildet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen und Handlungsbereichen befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach §§ 46 und 75 des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

 Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
ASW Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft
Baden-Württemberg e.V.
Daimlerstr. 71
70372 Stuttgart
FAIN Bildungs-GmbH
Standort: Stuttgart
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart
BZBG Bildungszentrum für das Bewachungs-
gewerbe GmbH
Bahnhofstr. 47
70771 Leinfelden-Echterdingen
DASM – Deutsche Akademie für Sicherheits- und Managementausbildungen GmbH
Willy-Brandt-Str. 54
70173 Stuttgart

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.