IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Logistikmeister
- 1. Ziel der Prüfung
- 2. Zulassung zur Prüfung
- 3. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
- 4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- 5. Ergebnis der Prüfung
- 6. Wiederholung der Prüfung
- 7. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- 8. Rechtsgrundlagen
- 9. Lehrgangsträger
- 10. Finanzielle Förderung
1. Ziel der Prüfung
Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt,
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
- sich auf die Änderungen von Methoden und Systemen in der Logistik, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten und soll über Qualifikationen verfügen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Logistikmeister“ beziehungsweise „Geprüfte Logistikmeisterin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen” wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- Den abgelegten Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen”, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzung hinaus ein Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 der Verordnung des Bundesministeriums aufweisen.
3. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
II. Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich „Logistikprozesse”
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
2. Handlungsbereich „Betriebliche Organisation und Kostenwesen”
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
3. Handlungsbereich „Führung und Personal”
- Personalführung
- Personalentwicklung
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
- Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen” in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” in den schriftlichen Situationsaufgaben und im Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurde.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zwei Mal wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
7. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungs-prüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt.
8. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin vom 25. Januar 2010 durchgeführt.
9. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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carriere & more private Akademie Südwest GmbH |
Verwaltung: Porschering 14 71404 Korb Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Str. 26 70736 Fellbach |
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DEKRA Akademie
GmbH |
Hofener Straße 122
70372 Stuttgart
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Eckert Schulen Stuttgart | Heßbrühlstr. 7 70565 Stuttgart |
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FAIN Bildungs-GmbH Standort: Stuttgart |
Schwabstraße 59 70197 Stuttgart |
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First Meister Akademie GmbH | Flughafenstr. 59 70629 Stuttgart |
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GARP Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. |
Carl-Orff-Weg 11 73207 Plochingen |
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gd-Bildungskolleg gGmbH | Böblinger Str. 73 71065 Sindelfingen |
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Herrn Bernhard Biberger Beratungsbüro Güterverkehr |
Dennefstr. 34 71665 Vaihingen an der Enz |
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KVS Ulm Kraftverkehrs-Schule Ulm OHG Filiale Stuttgart |
Rotebühlstraße 112 70197 Stuttgart |
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@Learning Frank und Gerald Neugebauer |
Robert-Bosch Str. 7-9 73207 Plochingen |
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lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH | Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen |
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Logistik Lernzentrum GmbH |
Schickardstr. 27
71034 Böblingen |
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SOMMERHOF AG – Managamentinstitut |
Alfredstr. 57 – 65
45130 Essen
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Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. | Kurfürstenstr. 6 71636 Ludwigsburg |
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10. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 (kostenfrei) oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.