IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  • zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" Punkt 1. und 2. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und Punkt 3. mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
  • den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung durch eine Prüfung.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters/einer Industriemeisterin haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Zulassungsanträge finden Sie unter "Weitere Informationen".

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich - Technik
  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Montagetechnik
2. Handlungsbereich - Organisation
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich - Führung und Personal
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
In den Handlungsbereichen 1. und 2. sind in einer schriftlichen Prüfung komplexe Situationsaufgaben zu lösen, im Handlungsbereich 3 wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt.
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen der Basisqualifikationen und/oder in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Leistungen erbracht, wird ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Falls pro Prüfungsteil eine Leistung unter 30 Punkte erreicht wird, ist eine mündliche Prüfung in diesem Teil nicht möglich. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zusammengefasst.

5. Ergebnis der Prüfung

Die beiden selbstständigen Prüfungsteile werden gesondert bewertet. Im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird jeder Prüfungsbereich mit einer Note bewertet. Im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird für jede Situationsaufgabe jeweils eine Note aus den Punktbewertungen der Leistungen gebildet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen und Situationsaufgaben befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart
Träger Anschrift Kontakt
FAIN Bildungs-GmbH
Standort: Stuttgart
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart
DEKRA Akademie GmbH
Hofener Straße 122
70372 Stuttgart
bfw – Unternehmen für Bildung
Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)
Kleemannstraße 8a
70372 Stuttgart
Eckert Schulen Stuttgart
Heßbrühlstr. 7
70565 Stuttgart
First Meister Akademie GmbH
Flughafenstr. 59
70629 Stuttgart
lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen
SOMMERHOF AG – Managamentinstitut
Alfredstr. 57 – 65
45130 Essen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 913 KB). Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Stuttgart finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen
Träger Anschrift Kontakt
Förderverein der Gottlieb-Daimler-Schule 1
Neckarstr. 22
71065 Sindelfingen
Eckert Schulen
Sindelfingen
Tilsiter Str. 4-6
71065 Sindelfingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Böblingen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 848 KB). Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Böblingen finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg
Träger Anschrift Kontakt
Verein zur
Förderung der
Berufsbildung e. V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
Eckert Schulen Ludwigsburg
Königsallee 43
71638 Ludwigsburg
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Ludwigsburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 887 KB). Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Ludwigsburg finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen
Träger Anschrift Kontakt
IHK-Bildungshaus
Goethestr. 31
73630 Remshalden
GARP - Bildungszentrum
für die IHK Region Stuttgart e.V.
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
@Learning
Robert-Bosch-Str.
7 – 9
73207 Plochingen
IBBE Institut für Berufliche Bildung und Entwicklung
Sulzgrieser Str. 114
73733 Esslingen
carriere & more
private Akademie
Region Stuttgart
Verwaltung:
Porschering 14
71404 Korb
Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Straße 26
70736 Fellbach
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Nürtingen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 751 KB). Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Nürtingen finden Sie in der Servicespalte neben dem Text.

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.