Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Metall
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Metall“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" Punkt 1. und 2. genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und Punkt 3. mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
- den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung durch eine Prüfung.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters/einer Industriemeisterin haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
3. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich - Technik
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
2. Handlungsbereich - Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich - Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
In den Handlungsbereichen 1. und 2. sind in einer schriftlichen Prüfung komplexe Situationsaufgaben zu lösen, im Handlungsbereich 3 wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt.
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen der Basisqualifikationen und/oder in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Leistungen erbracht, wird ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Falls pro Prüfungsteil eine Leistung unter 30 Punkte erreicht wird, ist eine mündliche Prüfung in diesem Teil nicht möglich. Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zusammengefasst.
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
- Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, Im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
5. Ergebnis der Prüfung
Die beiden selbstständigen Prüfungsteile werden gesondert bewertet. Im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird jeder Prüfungsbereich mit einer Note bewertet. Im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird für jede Situationsaufgabe jeweils eine Note aus den Punktbewertungen der Leistungen gebildet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden und die bestandene Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen und Situationsaufgaben befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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bfw – Unternehmen für Bildung Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw) |
Kleemannstraße 8a 70372 Stuttgart |
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carriere & more private Akademie Region Stuttgart |
Verwaltung: Porschering 14 71404 Korb Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Straße 26 70736 Fellbach |
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DEKRA Akademie GmbH | Hofener Straße 122 70372 Stuttgart |
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Eckert Schulen Ludwigsburg | Königsallee 43 71638 Ludwigsburg |
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Eckert Schulen Sindelfingen |
Tilsiter Str. 4-6 71065 Sindelfingen |
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Eckert Schulen Stuttgart | Heßbrühlstr. 7 70565 Stuttgart |
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FAIN Bildungs-GmbH Standort: Stuttgart |
Schwabstraße 59 70197 Stuttgart |
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First Meister Akademie GmbH | Flughafenstr. 59 70629 Stuttgart |
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Förderverein der Gottlieb-Daimler-Schule 1 | Neckarstr. 22 71065 Sindelfingen |
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GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. |
Carl-Orff-Weg 11 73207 Plochingen |
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IBBE Institut für Berufliche Bildung und Entwicklung | Sulzgrieser Str. 114 73733 Esslingen |
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IHK-Bildungshaus | Goethestr. 31 73630 Remshalden |
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@Learning | Robert-Bosch-Str. 7 – 9 73207 Plochingen |
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lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH | Munscheidstr. 14 45886 Gelsenkirchen |
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SOMMERHOF AG – Managamentinstitut |
Alfredstr. 57 – 65
45130 Essen
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Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V. |
Kurfürstenstr. 6 71636 Ludwigsburg |
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.