IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Er besitzt die Fähigkeit sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen in der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und Personalentwicklung flexibel einzustellen, um den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zu den im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik haben und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Die Ausbilder-Eignungsprüfung, der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung, ist vor Beginn der letzten schriftlichen Prüfungsleistung zu erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten
Die aufgeführten Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich – Technik
  • Systemintegration
  • Technische Applikation
  • Kundenunterstützung und Service
2. Handlungsbereich – Organisation
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
3. Handlungsbereich – Führung und Personal
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
In den Handlungsbereichen 1. und 2. sind in einer schriftlichen Prüfung komplexe Situationsaufgaben zu lösen, im Handlungsbereich 3 wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt.
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen der Basisqualifikationen und/oder in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, wird ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden zusammengefasst, dabei hat die schriftliche Prüfungsleistung das doppelte Gewicht.

5. Ergebnis der Prüfung

Die beiden selbstständigen Prüfungsteile werden gesondert bewertet. Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” wird jeder Prüfungsbereich mit einer Note bewertet. Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” wird für jede Situationsaufgabe jeweils eine Note aus den Punktbewertungen der Leistungen gebildet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen und Situationsaufgaben befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen

Träger Anschrift Kontakt
FAIN Bildungs-GmbH
Standort: Stuttgart
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart
etz-Stuttgart, Elektro Technologie Zentrum
Krefelder Str. 12
70376 Stuttgart
Eckert Schulen
Sindelfingen
Tilsiter Str. 4-6
71065 Sindelfingen
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Böblingen. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 788 KB) Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Böblingen finden Sie in der Servicespalte “Kontakt”.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg

Träger Anschrift Kontakt
IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart
Goethestraße 31
73630 Remshalden
GARP - Bildungszentrum
für die IHK Region Stuttgart e.V.
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
Eckert Schulen
Heßbrühlstr. 7
70565 Stuttgart
Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung am Prüfungsort Ludwigsburg. Den Ansprechpartner bei Prüfungen in Ludwigsburg finden Sie in der Servicespalte “Weitere Informationen”.

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter www.aufstiegs-bafoeg.de