IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Industriemeister/ Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach- Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen in der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und Personalentwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit zu gestalten.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • zu den im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die geforderte Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik haben. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Der Nachweis über den Erwerb beruf- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbilder-Eignungsprüfung) gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der rechten Servicespalte.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.

5. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
  5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Die aufgeführten Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
  1. Handlungsbereich Technik -Infrastruktursysteme und Betriebstechnik oder -Automatisierungs- und Informationstechnik
  2. Handlungsbereich Organisation -Betriebliches Kostenwesen -Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme -Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  3. Handlungsbereich
    - Führung und Personal
    - Personalführung
    - Qualitätsmanagement 
In den Handlungsbereichen 1. und 2. sind in einer schriftlichen Prüfung komplexe Situationsaufgaben zu lösen, im Handlungsbereich 3 wird ein situationsbezogenes Fachgespräch geführt.
Hat der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als zwei Prüfungsbereichen der Basisqualifikationen und/oder in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe der Handlungsspezifischen Qualifikationen mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, wird ihm darin eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Bewertungen der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden zusammengefasst, dabei hat die schriftliche Prüfungsleistung das doppelte Gewicht.

6. Ergebnis der Prüfung

Die beiden selbständigen Prüfungsteile werden gesondert bewertet. Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird jeder Prüfungsbereich mit einer Note bewertet. Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird für jede Situationsaufgabe jeweils eine Note aus den Punktbewertungen der Leistungen gebildet. Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.

7. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsbereichen und Situationsaufgaben befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist jedoch nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach dem nicht bestandenen Prüfungsteil zur Wiederholungsprüfung anmeldet

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung um anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik und der Prüfungsverordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Böblingen

Träger Anschrift Kontakt
FAIN Bildungs-GmbH
Standort: Stuttgart
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart
First-Meister-Akademie GmbH
Flughafenstr. 59
70629 Stuttgart
Eckert Schulen
Sindelfingen
Tilsiter Str. 4-6
71065 Sindelfingen
SOMMERHOF AG – Managamentinstitut
Alfredstr. 57 – 65
45130 Essen

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Ludwigsburg

Träger Anschrift Kontakt
Verein zur Förderung der
Berufsbildung e.V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
Eckert Schulen Ludwigsburg
Königsallee 43
71638 Ludwigsburg

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Nürtingen

Träger Anschrift Kontakt
GARP -
Bildungszentrum
Carl-Orff-Weg 9-11
73207 Plochingen
lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen
@Learning
Robert-Bosch Straße 7-9
73207 Plochingen
carriere and more
Porschering 14
71404 Korb

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter www.aufstiegs-bafoeg.de.