IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Meister für Kraftverkehr / Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr

1. Ziel der Prüfung

Das Ziel der Prüfung ist der Nachweis, aufgrund der Kenntnisse Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Betrieben des Personen- und Güterkraftverkehrs zu übernehmen.
Sie sollen sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung flexibel einstellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitgestalten können.

2. Zulassung zur Prüfung

Für die Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben des Berufskraftfahrers aufweisen.
Für die Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • dass Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen”, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  • sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

4.  Prüfung

Die Prüfung umfasst:
  • Berufs-und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Grundlegende Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Prüfung der Grundlegenden Qualifikation findet in schriftlicher Form statt.
Die Prüfung der Handlungsspezifischen Qualifikation erfolgt in schriftlicher und mündlicher Form.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung über die Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr vom 9. Februar 2012 durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
DEKRA Akademie GmbH
Hofener Straße 122
70372 Stuttgart
FAIN Bildungs-GmbH
Standort: Stuttgart
Schwabstraße 59
70197 Stuttgart

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Meister-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.