IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Floristmeister/ Geprüfte Floristmeisterin

1. Ziel der Prüfung

Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er unter anderem folgende Aufgaben als Fach- und Führungskraft in seinem Aufgabenbereich - insbesondere beim Planen, Anfertigen und Vermarkten von floristischen Werkstücken - wahrnehmen kann.
  • Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Waren.
  • Selbstständiges Planen und Ausführen von gestalterisch-technischen Arbeiten
  • Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf
  • Erstellen eines Marketingkonzeptes
  • Einsetzen, Motivieren und Anleiten von Mitarbeitern
  • Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Florist/Floristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten erfolgt sein, die inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Floristmeisters hat.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Handlungsbereiche
  • Unternehmensführung
  • Interne und externe Kommunikation
  • Mitarbeiterführung und Personalentwicklung
  • Ausbildung
  • Planung, Organisation von Abläufen und Kalkulation
  • Beschaffung und Pflege
  • Präsentation und Vermarktung
  • Fertigung und Kontrolle
II. Handlungsobjekte

Handlungsobjekte sind floristische Werkstücke, die in ihrer Gestaltung bezogen werden auf Thema, Raum oder Anlass. In der Prüfung soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die floristischen Gestaltungsformen und -mittel beherrscht und diese bei unterschiedlichen Anforderungen und Kundenwünschen anwenden kann.
In der Prüfung sind insgesamt drei Situationsaufgaben zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhalten, wie sie für die betriebliche Praxis eines Floristmeisters typisch sind. Eine Situationsaufgabe ist nach Maßgabe des Prüfungsausschusses in ein floristisches Werkstück umzusetzen. Die Bewertung der praktischen Umsetzung geht in die Gesamtbewertung der jeweiligen Aufgabe ein. Eine weitere Situationsaufgabe beinhaltet schwerpunktmäßig den Handlungsbereich „Fertigung und Kontrolle“.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erfolgt in einer Prüfung des Handlungsbereichs „Ausbildung“, die sich in ihrer Ausgestaltung an floristischen Tätigkeiten orientiert. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jeder Situationsaufgabe, in der Konzeption einschließlich der praktischen Umsetzung, bei der Präsentation einschließlich des Fachgesprächs sowie im schriftlichen und praktischen Prüfungsteil des Handlungsbereichs „Ausbildung“ mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber von der Prüfung in den Fächern befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das letzte Ergebnis.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Floristmeister/Geprüfte Floristmeisterin durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

 Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Staatsschule für Gartenbau
Stuttgart-Hohenheim

Emil-Wolff-Str. 19-21
70599 Stuttgart


9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter: www.aufstiegs-bafoeg.de