Geprüfter Medienfachwirt
1. Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in Unternehmen unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Fach und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person
- Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen kann,
- sich einstellen kann auf
- Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion,
- neue Strukturen der Arbeitsorganisation und
- neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements sowie - den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten kann.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Medienfachwirt - Bachelor Professional in Media“ beziehungsweise „Geprüfte Medienfachwirtin - Bachelor Professional in Media“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis, oder
- eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" vor längstens fünf Jahren abgelegt hat.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Medienfachwirt - Bachelor Professional in Media dienlich sind. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor dem betreffenden Prüfungsteil erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsteil entschieden wird.
3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Grundlegende Qualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
1. Medienproduktion
- Qualifikationsschwerpunkt “Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion”
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte “Printmedien” und “Digitalmedien”
2. Führung und Organisation
- Personalmanagement
- Vertriebs- und Geschäftsprozesse und
- Kostenmanagement
Im Handlungsbereich Medienproduktion wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft. Im Handlungsbereich Führung und Organisation wird schriftlich in Form von Situationsaufgaben sowie einer praxisorientierten Gesamtplanung (Projektarbeit), einer mündlichen Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgesprächs geprüft.
4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
- Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen" und „Handlungsspezifische Qualifikationen" werden gesondert bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" in den Prüfungsbereichen jeweils ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" in den einzeln bewerteten Situationsaufgaben jeweils ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ferner müssen innerhalb der Projektarbeit sowohl in der Gesamtplanung als schriftliche Hausarbeit als auch in der mündlichen Präsentation einschließlich des Fachgesprächs mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Wer an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet, ist auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsbereichen zu befreien, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen ausgereicht haben.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin - Bachelor Professional in Media vom 17. Dezember 2020 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
Johannes Gutenbergschule | Rostocker Str. 25 70376 Stuttgart |
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9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.