IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt

1. Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
  • betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen
  • anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte zu gestalten und
    zu kontrollieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassung zur Prüfung

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” wird zugelassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen” wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen”, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes (1) Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz (1) Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.

3. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit” beziehen.

4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

  1. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
  2. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6. Ausbildereignung

Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

7. Wiederholung der Prüfung

Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

8. Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderweitig abgelegten Prüfung erfolgt.

9. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin vom 26. August 2008 durchgeführt.

10. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
AfüE | Akademie für Einkauf Luyrenstr. 13
44886 Bochum
AKAD Bildungsgesellschaft mbH
Heilbronner Straße 86
70191 Stuttgart
biz – Bildungszentrum des Handels
Baden-Württemberg GmbH
Stammheimer Str. 41
70435 Stuttgart
BMG-Schulungscenter
BüroManagement
Geislingen
Eybacher Straße 23
73312 Geislingen
carriere & more
private Akademie
Region Stuttgart
Verwaltung:
Porschering 14
71404 Korb
Schulungsräume: Wilhelm-Pfitzer-Straße 26
70736 Fellbach
COMCAVE.COLLEGE GmbH Leuschnerstraße 12
70174 Stuttgart
DAA Stuttgart Deutsche Angestellten-Akademie
Schulungsstätte
Nordbahnhofstraße 147
70191 Stuttgart
DeLSt GmbH Willy-Brandt-Platz 2
71522 Backnang
Eckert Schulen Stuttgart Heßbrühlstraße 7
70565 Stuttgart
GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
IHK-Bildungshaus
der IHK Region Stuttgart
Goethestraße 31
73630 Remshalden
Kaufmännische Schule Göppingen
Geschäftsstelle Förderverein/Akademie
Christian-Grüninger-Str. 12
73035 Göppingen
@Learning Robert-Bosch-Straße 7-9
73207 Plochingen
lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen
Logistik Lernzentrum GmbH Schickardstraße 27
71034 Böblingen
SOMMERHOFF AG Managementinstitut Alfredstr. 57-65
45130 Essen
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG Lichtstraße 45 – 49
50825 Köln
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. Hanns-Klemm-Straße 1A
71034 Böblingen
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. Kurfürstenstraße 6
71636 Ludwigsburg
VHS Leinfelden-Echterdingen Neuer Markt 3
70771 Leinfelden-
Echterdingen
Volkshochschule
Esslingen
Mettinger Str. 125
73728 Esslingen
Volkshochschule
Nürtingen
Schloßgartenstraße 2
72622 Nürtingen
Volkshochschule
Stuttgart
Fritz-Elsas-Straße
46 – 48
70174 Stuttgart
WBS TRAINING AG Sophienstr. 41
70178 Stuttgart

11. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.