IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/r Fachwirt/in für Einkauf - Bachelor Professional in Procurement

1. Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Kompetenz vorhanden ist, eigenständig und verantwortlich die Beschaffung zur Deckung unterschiedlicher Bedarfe auf nationalen und internationalen Märkten innovativ, nachhaltig und wertschöpfend zu gestalten und umzusetzen. Dabei sollen auch soziale, rechtliche und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen berücksichtigt werden.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter „Weitere Informationen" als Download.

4. Handlungsfelder und Gliederung der Prüfung

 Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
1. Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln
2. Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen
3. Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten
4. Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren
5. Einkaufscontrolling durchführen
6. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt.
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Die Themenstellung der Präsentation muss sich auf mindestens zwei der Handlungsbereiche beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6. Ausbilder-Eignungsprüfung

Wer die Prüfung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbildereignungsverordnung befreit.

7. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielte und er sich innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Fachwirt/zur Geprüften Fachwirtin für Einkauf durchgeführt.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Verein zur Förderung der
Berufsbildung e.V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.
Wolframstr. 32
70191 Stuttgart
AfüE | Akademie für Einkauf
Luyrenstr. 13
44886 Bochum
SOMMERHOFF AG
Managementinstitut
Alfredstr. 51-65
45130 Essen

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter der Telefonnummer 0800 6223634 oder unter  www.aufstiegs-bafoeg.de.