IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

1. Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  • Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
  • Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken
  • Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten
  • Anstoßen der Entwicklung innovativer Produkte sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung
  • Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die geforderte Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirtes für Versicherungen und Finanzen/einer Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter "Weitere Informationen".

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Teile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können.

Prüfungsteil A
  • Steuerung und Führung im Unternehmen
  • Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Prüfungsteil B
  • Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
  • Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
  • Vertriebsmanagement
  • Risikomanagement
  • Schaden- und Leistungsmanagement
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Im Handlungsbereich „Produktmanagement
für Versicherungs- und Finanzprodukte” ist vom Prüfungsteilnehmer ein Qualifikationsschwerpunkt auszuwählen. Aus den Handlungsbereichen „Vertriebsmanagement”, „Risikomanagement” sowie „Schaden- und Leistungsmanagement” ist vom Prüfungsteilnehmer ebenfalls ein Handlungsbereich auszuwählen.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil der mündlichen Prüfung soll in einer Gesprächssimulation (Rollenspiel) mit anschließendem Fachgespräch sowie einer Präsentation nachgewiesen werden, betriebsbezogen und situationsgerecht mit Kunden und Mitarbeitern zu kommunizieren, Mitarbeiter zu führen sowie Moderations- und Präsentationstechniken einsetzen
zu können. Der zweite Teil der mündlichen Prüfung besteht aus einem Fachgespräch.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6. Ausbildereignung

Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

7. Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 durchgeführt.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
COMCAVE.COLLEGE GmbH
Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart
Berufsbildungswerk der
Versicherungswirtschaft Südwest (BWV) e.V.
Seyfferstraße 34
70197 Stuttgart

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.