IHK-Fortbildungsprüfung

Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen

1. Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, ob er Fach- und Führungsfunktionen übernehmen kann, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  • Analysieren von Unternehmensprozessen hinsichtlich möglichen Veränderungspotenzials
  • nachhaltiges, kundenorientiertes und digitales Gestalten von Arbeitsprozessen in der Versicherungswirtschaft
  • Wahrnehmen von Führungsaufgaben und Begleiten von Mitarbeitenden in Veränderungsprozessen unter handlungsorientierter Anwendung von Führungsansätzen und Kommunikationstechniken
  • Übernehmen von Aufgaben in der betrieblichen Ausbildung und Personalentwicklung
  • Initiieren von innovativen, kundenzentrierten Produkt- und Vertriebsstrategien sowie Mitwirken bei deren Umsetzung,
  • Initiieren, Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Projektmanagementmethoden und Kommunikationsmodellen
  • Übernehmen von komplexen Aufgaben in den betrieblichen Kernprozessen Produktmanagement, Kundenmanagement sowie Schaden- und Leistungsmanagement sowie
  • Ermitteln von Kundenbedarfen und Entwickeln von kundenzentrierten Lösungen in einem Kundenbedarfsfeld.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassung zur Prüfung

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
  • einen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie sowie eine auf den Abschluss folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
  • eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung zum Geprüften Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK und zur Geprüften Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK des § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung sowie eine auf die Sachkundeprüfung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen sowie eine darauffolgende, mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die geforderte Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Bachelor Professionals in Versicherungen und Finanzanlagen haben.

3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:

Kundenbedarfsfelder
  • Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge
  • Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer oder mehrerer komplexer Kundensituationen, aus denen die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt.
Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit
  • Kernprozesse gestalten
  • Steuerung, Zusammenarbeit und Leadership
Die praxisbezogene Prüfung besteht aus drei Prüfungsleistungen in Form einer schriftlichen Praxistransferarbeit, einer Präsentation und einem sich unmittelbar an die Präsentation anschließenden Fachgespräch.

Schriftliche Praxistransferarbeit

In der schriftlichen Praxistransferarbeit hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, eine komplexe Aufgabenstellung in der Versicherungswirtschaft zu erfassen, darzustellen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten sowie dessen Umsetzbarkeit in der Praxis zu bewerten. Die zu prüfende Person wählt ein Thema mit betrieblicher Relevanz für die Praxistransferarbeit aus.

Präsentation

In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Ergebnisse der schriftlichen Praxistransferarbeit darzustellen. Zusätzlich muss die zu prüfende Person in der Präsentation den Nachweis erbringen, dass Ergebnisse aus der schriftlichen Praxistransferarbeit in eine Ausbildungssituation übertragen werden können.

Fachgespräch

Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Fragestellungen zur schriftlichen Praxistransferarbeit und deren Übertrag in eine Ausbildungssituation sowie damit im Zusammenhang stehende weiterführende Fragestellungen zu beantworten.

4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

  1. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
  2. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

6. Ausbildereignung

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung nach dieser Verordnung wurden auch die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen. Der zu prüfenden Person ist das Zeugnis nach § 5 der Ausbilder-Eignungsverordnung auszustellen.

7. Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung für die Prüfung zum Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen vom 1. Januar 2025 durchgeführt.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Berufsbildungswerk der
Versicherungswirtschaft Südwest (BWV) e.V.
Seyfferstraße 34
70197 Stuttgart

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-Bafög finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.