IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/r Fachwirt/in für Außenwirtschaft - Bachelor Professional in Foreign Trade

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber/die Bewerberin soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, insbesondere in Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen alle Fach- und Führungsaufgaben zur Planung, Anbahnung und Abwicklung von Auslandsgeschäften unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Prüfung ausschließlich im Frühjahr angeboten wird.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Industriekaufmann/-frau und Speditionskaufmann/-frau sowie eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
  4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter „Weitere Informationen" als Download.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. International Business Management umsetzen,
  2. Risk- und Changemanagement sicherstellen,
  3. Außenhandelsgeschäfte durchführen und
  4. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Die Prüfung besteht aus einer selbstständigen schriftlichen Prüfung und einer selbstständigen mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen
Situation durchgeführt. Ein Teil der Aufgabenstellung muss in englischer Sprache formuliert sein.
In der mündlichen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, angemessen und sachgerecht zu kommunizieren und Fachinhalte zu präsentieren. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn die schriftliche und die mündliche Prüfung jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

6. Ausbildereignung

Wer die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Außenwirtschaft/zur Geprüften Fachwirtin für Außenwirtschaft bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

7. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden.

8. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft/ Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft vom 5. Juni 2017 durchgeführt.

9. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
IHK-Bildungshaus
der IHK Region Stuttgart
Goethestraße 31
73630 Remshalden

10. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.