IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung

1. Ziel der Prüfung

 Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, folgende Aufgaben wahrzunehmen:
  • Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen
  • Beratung von Geschäftskunden (Firmenkunden und Selbstständige) im Hinblick auf Finanzierung, Absicherung von Risiken sowie die betriebliche Altersversorgung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie im Artikel Prüfungstermine und Gebühren.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Versicherungskaufmann, Immobilienkaufmann, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentkaufmann und danach eine mindestens einjährige berufliche Praxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige berufliche Praxis oder
  • eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis nachweist.
Die berufliche Praxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen, einen entsprechenden Zulassungsantrag finden Sie unter weitere Informationen.

4. Handlungsbereiche und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in einen Prüfungsteil A und einen Prüfungsteil B:
I. Prüfungsteil A (Privatkunden):
  1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
  3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
  5. Fallbezogenes Beratungsgespräch
II. Prüfungsteil B (Geschäftskunden):
  1. Unternehmens- und Personalführung
  2. Vertriebsplanung und -steuerung
  3. Beratung und Unternehmensfinanzierung
  4. Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen
  5. Beratung zur betrieblichen Altersversorgung
  6. Präsentation einschließlich Fachgespräch
Die Handlungsbereiche 1. bis 4. des Prüfungsteils A werden schriftlich, der Handlungsbereich 5. in Form eines fallbezogenen Beratungsgesprächs geprüft.
Die Handlungsbereiche 1. bis 5. des Prüfungsteils B werden schriftlich geprüft.
Der Handlungsbereich 6. in Form einer Präsentation einschließlich eines Fachgespräches. Die Prüfung ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist.

5. Ergebnis der Prüfung

 Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann ein Bewerber auf Antrag von einer Prüfung in den Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH
Lehrgangsort Stuttgart
Sonnemannstr. 9 – 11
60314 Frankfurt am Main
GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG (Fernunterricht mit Präsenzphasen
in Stuttgart
Dudenstr. 10
10965 Berlin

SOMMERHOFF AG
Alfredstr. 57-65
45130 Essen

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.