Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement

Bachelor Professionals in Straßenbetriebsmanagement verantworten als Führungskräfte die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Nebenanlagen sowie zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht. Sie sind für die Jahresarbeitsplanung und die Steuerung der personellen, technischen und materiellen Ressourcen zuständig, beraten Kundinnen und Kunden und stellen die Funktionsfähigkeit von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen sicher. Als Führungskräfte verantworten sie die Personalführung, fördern die Beschäftigten in ihrer beruflichen Entwicklung und sind verantwortlich für die Ausbildung.
Grundlage: Verordnung vom 12.07.2023

1. Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53c Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Betriebs und Unterhaltes von Straßen und Grünflächen sowie der Verkehrssicherungspflicht unter Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente wahrnehmen zu können. Dabei sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die aktuellen Standards sowie Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Für den Erwerb der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1200 Stunden.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung erfolgt eine Selbsterklärung über den erforderlichen Lernumfang. Nachweise sind nicht vorzulegen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zusammen mit dem erbrachten Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenmanagement“.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter oder Straßenwärterin oder
  • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Bachelor Professional im Straßenbetriebsmanagement haben.
Der Erwerb der beruf- und arbeitspädagogischen Eignung ist zum Beispiel durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach Paragraf 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor dem Ablegen der ersten Prüfungsleistung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” zu erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag können Sie ab dem 01.01.2025 online einreichen.

3. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und einer Projektarbeit.
I. Grundlegende Qualifikationen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Zusammenarbeit im Betrieb
II. Handlungsspezifische Qualifikation:
  1. Handlungsbereich “Organisation” und
  2. Handlungsbereich “Führung und Personal”
jeweils mit Berücksichtigung des Prüfungsbereiches “Technik”
III. Projektarbeit:
Die Projektarbeit besteht aus den folgenden drei Prüfungsleistungen:
  1. einer schriftlichen Hausarbeit im Prüfungsbereich Technik, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist,
  2. einer mündlichen Präsentation der angefertigten Gesamtplanung und
  3. einem Fachgespräch.

4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

  1. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
  2. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.

5. Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen der Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Wer an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet, ist auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsbereichen zu befreien, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen ausgereicht haben.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Rechtsvorschrift über die Prüfung zum Bachelor Professional im Straßenbetriebsmanagement vom 12. Juli 2023 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.