IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Bankfachwirt/ Geprüfte Bankfachwirtin

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll durch die Prüfung nachweisen, dass er die notwendigen Qualifikationen besitzt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Dabei soll er kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und umsetzen sowie zur Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben befähigt sein.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. In der Regel melden die Lehrgangsträger die Teilnehmer gesammelt an. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann/Bankkauffrau oder Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen, einen entsprechenden Zulassungsantrag finden Sie unter "Weitere Informationen".

4. Gliederung der Prüfung

Grundlegende Qualifikationen
  • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
  • Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaft
  • Recht
Spezielle Qualifikationen
  • Privatkundengeschäft oder
  • Immobiliengeschäft oder
  • Firmenkundengeschäft
Praxisorientiertes Fachgespräch
Die Grundlegenden und Speziellen Qualifikationen werden schriftlich geprüft. Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Die mündliche Prüfung findet im Rahmen eines praxisorientierten Situationsgespräches statt. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung wird versagt, wenn in mehr als einem schriftlichen Prüfungsbereich keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen und dem praxisorientierten Situationsgespräch mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt wurden. Wird ein Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung ergänzt, werden die erreichten Bewertungen im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Mit bestandener Prüfung ist der Prüfungsteilnehmer vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsprüfung befreit.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer von Prüfungsfächern befreit, in denen seine Leistungen in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben (mindestens 50 Punkte). Eine Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Bestandene Prüfungsfächer können auf Antrag wiederholt werden.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum Geprüften Bankfachwirt/zur Geprüften Bankfachwirtin durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.

Lehrgangsträger mit Prüfungsort Stuttgart

Träger Anschrift Kontakt
Frankfurt School of
Finance & Management gGmbH
Studienbetreuung
Adickesallee 32-34
60322 Frankfurt am Main
BWGV-Akademie Karlsruhe
Studienbetreuer Andreas Thomma
Am Rüppurrer Schloss 40
76199 Karlsruhe
Bähr & Partner
Josefstraße 3
96103 Hallstadt
Mayländer
Papiermühle 72
73035 Göppingen

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de