IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfter Personalfachkaufmann / Geprüfte Personalfachkauffrau

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann beherrscht die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit, gestaltet Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, -planung und -marketing verantwortlich mit und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter Downloads in der Servicespalte unter “Weitere Informationen”.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in vier Handlungsbereiche:

I. Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
III. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen.
IV. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
In der schriftlichen Prüfung werden je Handlungsbereich komplexe Situationsaufgaben unter Aufsicht bearbeitet. Wenn der Prüfungsteilnehmer in nicht mehr als einer Prüfungsleistung eine mangelhafte Leistung erbringt, kann er in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Bei der Bewertung wird die schriftliche und die mündliche Prüfungsleistung pro Handlungsbereich zu einer Note zusammengefasst; der schriftliche Teil wird dabei doppelt gewichtet.
Außerdem wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Dabei wird von einem betrieblichen Beratungsauftrag ausgegangen. Für dieses Fachgespräch wird eine gesonderte Note ermittelt.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Handlungsbereichen und im situationsbezogenen Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird ein Bewerber von einer Prüfung in den Fächern befreit, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat.
Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
GARP Bildungszentrum
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
Verein zur Förderung der
Berufsbildung e.V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
COMCAVE.COLLEGE GmbH
Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart
biz – Bildungszentrum des Handels
Baden-Württemberg GmbH
Stammheimer Str. 41
70435 Stuttgart
WBS TRAINING AG
Sophienstr. 41
70178 Stuttgart
carriere & more
private Akademie Region Stuttgart GmbH
Verwaltung: Porschering 14
71404 Korb
Schulungsräume:
Wilhelm-Pfitzer-Str. 26
70736 Fellbach
SOMMERHOFF AG Managementinstitut
Alfredstr. 57-65
45130 Essen
lessons2go - Institut für Managementlehre GmbH
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.