Geprüfter Bilanzbuchhalter

1. Ziel der Prüfung

ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, unter anderem die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art und in diesem Zusammenhang die Führung von Mitarbeiter/innen
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach nationalem Recht
  • Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
  • Die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen
  • Kosten-und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Das Zahlenwerk für Planungs-und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
  • Ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
  • Finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
  • Mitarbeiter/innen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen
  • Berufsausbildung organisieren und durchführen
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ beziehungsweise „Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

2. Zulassung zur Prüfung

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Den Zulassungsantrag reichen Sie online ein.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
I. Schriftlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
II. Mündlicher Prüfungsteil
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Der Prüfungsteilnehmer wählt selbst ein Thema für die Präsentation aus, das aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammt.

4. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

  1. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter.
  2. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite, im Magazin Wirtschaft und im Fortbildungs-Infocenter.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das arithmetische Mittel gebildet, anhand dessen die Gesamtnote festgestellt wird.

6. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene schriftliche oder nicht bestandene mündliche Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der mündlichen Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von den schriftlichen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung über die Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 26. Oktober 2015 durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
AKAD Bildungsgesellschaft mbH Heilbronner Straße 86
70191 Stuttgart
COMCAVE.COLLEGE GmbH Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart
GARP - Bildungszentrum Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen
SOMMERHOFF gGmbH Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling Alfredstr. 57-65
45130 Essen
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG Kronenstr. 25
70174 Stuttgart
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V. Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
WBS TRAINING AG Sophienstr. 41
70178 Stuttgart

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen und Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.