IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

1. Ziel der Prüfung

ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, unter anderem die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.
  • Gewährleisten der Organisation und Funktion des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art und in diesem Zusammenhang die Führung von Mitarbeiter/innen
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach nationalem Recht
  • Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
  • Die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen  vergleichen
  • Kosten-und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Das Zahlenwerk für Planungs-und Kontrollentscheidungen auswerten und  interpretieren
  • Ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
  • Finanzwirtschaftliche Vorgänge  planen und abwickeln
  • Mitarbeiter/innen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen
  • Berufsausbildung organisieren und durchführen

2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite.

3. Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

4. Prüfungstermine

Die IHK führt Prüfungen zum Geprüften Bilanzbuchhalter/zur Geprüften Bilanzbuchhalterin zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst durch. Die Prüfungstermine werden jeweils in der Zeitschrift "Magazin Wirtschaft" und auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart ausgeschrieben.

5. Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil
I. Schriftlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und  besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
II. Mündlicher Prüfungsteil
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch. Der Prüfungsteilnehmer wählt selbst ein Thema für die Präsentation aus, das aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammt.

6. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Aus der Bewertung der schriftlichen Prüfung und aus der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das arithmetische Mittel gebildet, anhand dessen die Gesamtnote festgestellt wird.

7. Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene schriftliche oder nicht bestandene mündliche Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der mündlichen Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von den schriftlichen  Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

8. Zusatzqualifikation

Wer die Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Geprüften Bilanzbuchhalter erfolgreich abgelegt oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss einer Hochschule erworben hat, kann die Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“ ablegen.
Über das Bestehen dieser Prüfungsleistung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Prüfungsgebühr für diese Zusatzqualifikation finden Sie auf unserer Webseite.

9. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und der bundesweiten Verordnung über die Prüfung Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 26. Oktober 2015 durchgeführt.

10. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Verein zur Förderung der Berufsbildung e.V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
COMCAVE.COLLEGE GmbH
Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart
AKAD Bildungsgesellschaft mbH
Heilbronner Straße 86
70191 Stuttgart
WBS TRAINING AG
Sophienstr. 41
70178 Stuttgart
Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG
Kronenstr. 25
70174 Stuttgart
SOMMERHOFF gGmbH Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling
Alfredstr. 57-65
45130 Essen
GARP - Bildungszentrum
Carl-Orff-Weg 11
73207 Plochingen

11. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen und Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.