Netzwerkveranstaltung am 22.06.2023
Netzwerkfrühstück
Wir laden Sie ganz herzlich zu unserer Veranstaltungsreihe „Netzwerkfrühstück für Gründer und junge Unternehmer“ ein.
Das Netzwerkfrühstück für Gründerinnen und Gründer und junge Unternehmen im Kreis Göppingen findet wieder am Donnerstag, 22. Juni 2023 von 08:00 - 09:30 Uhr bei der Volksbank Göppingen, Poststr.4, 73033 Göppingen statt.
Irina Böhret, Firmenkundenberaterin der R+V Versicherung wird über das Thema "Cyberrisk" sprechen. Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Cyber" und mit welchen Risiken ist die Nutzung von modernen Informationstechnologien verbunden?
Aber auch auf die Frage, wie Unternehmen diese Art von Risiken absichern können, wird die Referentin eingehen.
Das Netzwerkfrühstück in Göppingen bietet die Möglichkeit, sich regelmäßig mit Gleichgesinnten über Themen rund um die Existenzgründung auszutauschen. So können Erfahrungen weitergegeben und Kontakte geknüpft werden. Die Themen der Treffen orientieren sich an den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist auf der Anmeldeseite der Wirtschaftsförderung Göppingen erforderlich.
Der Sprung in die Selbständigkeit kann eine berufliche Alternative sein. Das bedeutet vermehrt unternehmerisch zu denken und zu handeln. Doch wer kann Sie dabei unterstützen? Das Netzwerkfrühstück ist eine gemeinsame Initiative von: Agentur für Arbeit, Bezirkskammer Göppingen der IHK Region Stuttgart, Kreissparkasse Göppingen, Kreiswirtschaftsförderung, NWZ Neue Württembergische Zeitung, Senioren der Wirtschaft, Volksbank Göppingen, Volkshochschule Göppingen, Wirtschaftsförderung der Stadt Göppingen, WIF Wirtschafts- und Innovationsförderungsgesellschaft für den Landkreis Göppingen mbH und Wirtschaftsjunioren Göppingen.
Anschließend besteht die Möglichkeit, sich mit den Initiatoren sowie auch untereinander auszutauschen.
Zielgruppe: Teilnehmen können Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus dem ganzen Landkreis Göppingen, die sich in der Gründungsphase befinden oder deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.