Reparaturabwicklung im Drittland

Werden Reparaturen als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie außerhalb der EU ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Werden allerdings bereits ausgeführte Waren zur Reparatur in die EU zurückgeschickt, sollte eine aktive Veredelung angestrebt werden.
Seminarziel:
Im Seminar erlernen die Teilnehmenden, wie sie Waren zur passiven Veredelung anmelden, wenn Sie Reparaturen im Drittland durchführen lassen wollen.
Datum: 14. Oktober 2025 von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Veranstaltungsort: IHK-Bezirkskammer Böblingen
Steinbeisstr. 11
71034 Böblingen
Teilnahmeentgelt: 330,00 Euro € zzgl. MwSt
Inhalte des Workshops:
  • Zollrechtliche Grundlagen bei Aus- und Einfuhr
  • PVV (Passive Veredelungs-Verfahren)
  • ZK-DVO zur Reparatur
  • Besonderheiten von Garantiefällen bei Reparaturen im Drittland
  • Einblicke in die Reparaturabwicklung im Inland mit AV (aktiver Veredelung)
Zielgruppe:
Zollverantwortliche, Produktmanagerinnen und -manager, Einkauf Das Seminar vermittelt Grundlagen, Alternativen und Varianten der Importabwicklung, schlägt konkrete Vorgehensweisen vor und behandelt auch Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung wie Aktive und Passive Veredelung, Umwandlung und das Zolllagerverfahren.
Anmeldungen sind nur über die Homepage der IHK-Exportakademie möglich:
Fragen zur Anmeldung und zum Inhalt über die IHK-Exportakademie.