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Die Vollbeendigung der KG setzt regelmäßig eine Liquidation voraus.
Die Auflösung der GbR kann durch Kündigung eines Gesellschafters oder Gesellschafterbeschluss eintreten.
Bevor eine bestehende GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachtet werden.