Natur ja, Gewerbe nein?

Schutzgebiete und der Unternehmensstandort

Naturschutzrechtliche Gebietsausweisungen können erhebliche Bedeutung für die Entwicklungsmöglichkeiten eines Unternehmens an seinem Standort haben. Damit sind Flora-Fauna-Habitat- (FFH), Vogelschutzgebiete der Europäischen Union und Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die auf nationaler Ebene für die Natur wertvolle Gebiete hoheitlich sichern.
Die Rahmengesetzgebung für das Naturschutzrecht bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Darauf basierend legt das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) weitere Regelungen fest. Instrumente des Naturschutzes sind insbesondere die Landschaftsplanung und die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

Bedeutung für Unternehmen

Liegt Ihr Unternehmensstandort im baulichen Außenbereich oder möchten Sie Flächen für eine eventuelle Erweiterung Ihres Betriebs im Außenbereich kaufen, so sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, ob eventuelle Naturschutzrechte an das Grundstück gebunden sind.
Grenzt beispielsweise ein Naturschutzgebiet direkt an Ihren Firmenstandort, kann sich dies auf die Genehmigungen der Betriebstätigkeit - insbesondere dann, wenn Änderungen oder Erweiterungen notwendig werden - auswirken. Denn etwaige Emissionen können nicht vollständig an Ihrer Grundstücksgrenze aufgefangen werden und wirken sich häufig auch auf das Nachbargrundstück aus. Dies gilt insbesondere für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). 

Rechtswirkung

Die Schutzgebiete werden meistens durch entsprechende Verordnungen der Landkreise ausgewiesen. Die festgelegten Ge- und Verbote sind zu beachten und gelten unmittelbar. Dies können zum Beispiel Bau- oder Betretungsverbote sein. Bei Naturschutzgebieten sind “alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können” (§ 23 Abs. 2 BNatschG) verboten. Das gilt damit auch für solche Handlungen, die außerhalb des Gebietes durchgeführt werden. In einem Landschaftsschutzgebiet beziehen sich die Ge- und Verbote allerdings nur auf den Geltungsbereich des jeweiligen Gebietes.

Verfahren

In den Verfahren zum Erlass einer Verordnung über ein Schutzgebiet wird zunächst ein Entwurf erarbeitet. Dieser wird den betroffenen Gemeinden, Behörden und Trägern öffentlicher Belange, zu denen auch die Industrie- und Handelskammer gehört, mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Zudem wird der Entwurf öffentlich ausgelegt. Wann, wo und wie lange welcher Entwurf ausliegt, steht in den amtlichen Bekanntmachungen der betroffenen Gemeinden oder des Landkreises. Innerhalb des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, bei den aufgeführten Stellen, zum Beispiel beim Landkreis, eine Stellungnahme abzugeben.
Über die Berücksichtigung der Änderungswünsche beschließt letztendlich der Kreistag, welcher auch abschließend über die Verordnung entscheidet. Das jeweilige Schutzgebiet wird durch den Landkreis öffentlich bekannt gemacht und dadurch rechtskräftig.

Einflussmöglichkeiten für Unternehmen

Unternehmen können ihre Belange im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gegenüber dem Landkreis vortragen. Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben, empfehlen wir Ihnen, die IHK ebenfalls zu informieren. Wir sprechen im Rahmen des Verfahrens für die gewerbliche Wirtschaft und können so gegebenenfalls Ihre Interessen wahrnehmen und unterstützen.