Digital planen - digital genehmigen

Beschleunigung von Bauleitplanverfahren

Förmliche Beteiligungsverfahren, wie sie bei der Aufstellung von Bauleitplänen vorgeschrieben sind, sollen künftig weniger Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundestag hat hierzu am 15. Juni ein „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren“ beschlossen. Dieses soll Bauleitplanverfahren und häufiger auch die Genehmigungsprozesse vereinfachen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht viele Anliegen der Wirtschaft erfüllt, aber auch noch Handlungsbedarf.
Die Novelle soll die Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Dafür setzt sie grundsätzlich auf digitale Verfahren für die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Gibt es Planänderungen oder -ergänzungen, soll in vielen Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen unterbleiben können. Eine Beschleunigung ist auch von der Verkürzung der Genehmigungsfristen für bestimmte Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat zu erwarten, die die DIHK bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im vergangenen März gegen eine zunächst ablehnende Mehrheit durchsetzen konnte. Die Befürchtungen der Kommunen, sie könnten durch den entstehenden Zeitdruck überfordert sein, ließen sich durch konstruktive Vorschläge zur kommunalen Ausstattung und Verfahrensgestaltung zerstreuen.
Grundsätzlich bewertet die DIHK die Ansätze der Novelle positiv, sie weist allerdings darauf hin, dass Gesetzesänderungen allein die Verfahrensdauer bei den Beschleunigungsgesetzen der vergangenen Jahre kaum halbieren konnten. Als wesentlichen verzögernden Faktor nennen die Unternehmen fehlende personelle und technische Ausstattung in den Planungs- und Genehmigungsbehörden.  Aus Sicht der Wirtschaft sollten Personalschlüssel und IT-Infrastruktur in den Verwaltungen deshalb so ausgestaltet werden, dass die Bearbeitung in den vorgesehenen Fristen möglich wird. Hilfreich wäre zudem, die Prüfdichte und den Umfang von Unterlagen zu senken und es den Behörden zu ermöglichen, in Abstimmung mit den Vorhabenträgern auf die Kapazitäten privater Planungsbüros zurückzugreifen. Weitere Ansatzpunkte sieht die DIHK darin, sämtliche Unterlagen für alle Verfahrensbeteiligten digital bereitzustellen. Zudem gilt es, die Doppelprüfungen zu vermeiden und die Zahl der Verfahrensstufen zu verringern. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche ist nach Auffassung der DIHK vonnöten.
Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages, der 
Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie der DIHK-Stellungnahme.