Ehrenamt

Berufsbildungsausschuss

Der Berufsbildungsausschuss nimmt eine Sonderstellung unter den IHK-Ausschüssen ein. Seine Aufgaben sind in erster Linie im Berufsbildungsgesetz geregelt. Anders als die übrigen Fachausschüsse, die eine beratende Funktion haben, reicht die Kompetenz des Berufsbildungsausschusses weiter: Er hat rechtsetzende Kraft. Dementsprechend verläuft auch seine Konstitution anders.
Nicht allein das Interesse an ehrenamtlicher Mitarbeit zu Branchen- oder Wirtschaftsthemen reicht für eine Mitgliedschaft in diesem Ausschuss aus, sondern jedes Mitglied hat ein Mandat. Denn die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses vertreten zu je einem Drittel Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Berufsschulen.
Während die Arbeitgebervertreter über die IHK-Vollversammlung bestimmt werden, benennt das niedersächsische Kultusministerium die Vertreter von Arbeitnehmern und Schulen im IHK-Bezirk. Das Kultusministerium wiederum hat hierfür die Gewerkschaften und Kultusministerium zur Benennung aufgefordert. Auch die Berufungsperiode unterscheidet sich von der anderer IHK-Gremien. Insgesamt setzt sich der Berufsbildungsausschuss aus 36 Mitgliedern zusammen, die Hälfte davon sind Stellvertreter. Der Vorsitz wird alternierend von einem Vertreter der Arbeitgeber und von einem Vertreter der Arbeitnehmer geführt.

Berufsbildungsgesetz bestimmt Arbeitsweise

Die Arbeitsweise  ist größtenteils durch das Berufsbildungsgesetz vorgegeben. Es schreibt vor, dass der Ausschuss in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören ist. Insofern berichten die IHK-Qualifizierungsberater, deren Arbeit auch vom Berufsbildungsgesetz definiert ist, regelmäßig über ihre Arbeit bei der Beratung und Überwachung von Ausbildungsbetrieben.
Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass der Ausschuss zudem in Fragen des Arbeitsmarktes, sofern die Berufsbildung davon berührt ist, zu unterrichten und zu hören ist. Die einschlägigen Rechtsvorschriften der IHK-Stade werden durch den Berufsbildungsausschuss verabschiedet. Dabei schlagen sich auch die Besonderheiten der regionalen Wirtschaftsstruktur nieder. Als bundesweit erste Industrie- und Handelskammer hat die IHK Stade eine Prüfungsvorschrift für die Industriemeister Faserverbundtechnik und Servicetechniker Kommunalfahrzeuge entwickelt und verabschiedet.
Als wichtige Angelegenheit ist beispielsweise auch das Führen von Ausbildungsnachweisen definiert, für das der Berufsbildungsausschuss eine Empfehlung erarbeitet hat. Das Gremium hat außerdem im Rahmen seiner Aufgaben auf die Entwicklung der Qualität in der beruflichen Bildung hinzuwirken. Mitunter erhebt der Berufsbildungsausschuss seine Stimme, um die Politik auf Defizite in der Berufsbildung aufmerksam zu machen. Intensiv hat sich der Ausschuss mit den Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Berufsschulen in unserer Flächenregion befasst. Das Ergebnis bildete die Grundlage für eine entsprechende Resolution der Vollversammlung sowie die Position der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN).
Ein wiederkehrendes Thema ist die Situation am Ausbildungsmarkt. Darüber hinaus begleitet der Berufsbildungsausschuss intensiv die Schritte der Schulen bei der Berufsorientierung. Sein Anliegen ist es, so viele Schüler wie möglich direkt in Ausbildung zu bringen.
Sie möchten im Berufsbildungsausschuss mitwirken? Dann rufen Sie uns gerne an: Dirk Immken, Tel. 04141/524-154