Insolvenzrecht

Schuldnerverzeichnis online

Alle Länderschuldnerverzeichnisse und das Register für Vermögensverzeichnisse werden durch das Zentrale Vollstreckungsgericht in elektronischer Form in einem Online-Portal bereit gestellt. Gläubiger können so bundesweit Kenntnis über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen.
Die Einsicht in das Schuldnerregister ist jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Eine Einzelabfrage ist z. B. dann möglich, wenn die Information zum Zwecke der Zwangsvollstreckung verwendet werden soll oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Kosten pro Einzelabfrage werden durch die jeweiligen Länder festgelegt.
Das Verzeichnis unterstützt Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen. Stellt sich bei einem Vollstreckungsauftrag heraus, dass der Aufenthaltsort des Schuldners nicht zu ermitteln ist, so kann der Gerichtsvollzieher z. B. Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern oder beim Kraftfahrtbundesamt einholen. Sowohl Gerichtsvollzieher als auch berechtigte Personen (z. B. bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels) können Informationen über die Schuldner in elektronischer Form abrufen.