Zollrecht

Territoriale Besonderheiten

In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es umsatzsteuerrechtliche und zollrechtliche territoriale Besonderheiten, die es bei Warenlieferungen in diese Gebiete zu beachten gilt.
Nach § 1 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) umfasst das sogenannte Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Uninon (EU) das Inland der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland, dem Gebiet von Büsingen und der Freihäfen Bremerhaven, Cuxhaven, Emden, Hamburg und Kiel (Freizonen des Kontrolltyps 1) sowie die EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern) mit einigen territorialen Besonderheiten, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind (vergleiche R 13a Abs. 1 Umsatzsteuerrichtlinie (UStR)).
Nach R 13a Abs. 2 UStR umfasst das sogenannte Drittlandsgebiet die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, unter anderem Andorra, Gibraltar und der Vatikan. Bei Warenlieferungen in diese Gebiete sind sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die zollrechtlichen Zuordnungen und gegebenenfalls spezielle Nachweispflichten zu beachten.
Wird beispielsweise eine Ware nach Martinique (umsatzsteuerlich Drittlandsgebiet) geliefert, ist diese Warenlieferung nach § 6 UStG eine Ausfuhrlieferung und nach § 4 Nr. 1 UStG steuerbefreit. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass der Unternehmer die Beförderung oder Versendung der Lieferung durch Belege (Ausfuhrnachweis) nachweist.
EU-
Staat

Territorien
steuerrechtliche
Behandlung
zollrechtliche Behandlung
Andorra
Drittlandsgebit
Zollunion mit EU für gewerbliche Ware
Dänemark
Faröer
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Dänemark
Grönland
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Deutschland
Insel Helgoland,
Gebiet von Büsingen
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Finnland
Åland-Inseln
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Frankreich
überseeische französische Departements Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Frankreich
Fürstentum Monaco
Gemeinschaftsgebiet
(wie Umsätze mit Herkunft Frankreich zu behandeln)
Gemeinschaftsgebiet
Griechenland
Berg Athos
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Italien
Livigno, Campione d'Italia, der zum ital. Hoheitsgebiet gehörende Teil des Luganer Sees
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Italien
San Marino
Drittlandsgebiet
Verbrauchsteuer: Gemeinschaftsgebiet
Zollunion
Italien
Vatikan
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Niederlande
Aruba und Niederländische Antillen
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Portugal
Madeira und Azoren
Gemeinschaftsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Spanien
Balearen
Gemeinschaftsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Spanien
Ceuta, Melilla
Drittlandsgebiet
Drittlandsgebiet
Spanien
Kanarische Inseln
Drittlandsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
Zypern
Akrotiri, Dhekalia
Gemeinschaftsgebiet
Gemeinschaftsgebiet
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