Ägypten: Vorabregistrierung von Fracht

Ägypten: Advanced Cargo Information (ACI)

Der ägyptische Zoll hat ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens „Advanced Cargo Information (ACI)” eingeführt. Seit Oktober 2021 ist Seefracht betroffen, Luftfracht folgte am 1. Oktober 2022. Zusammen mit der überraschend zum 22. Februar 2022 eingeführten Akkreditivpflicht ist das eine massive Erschwerung von Exporten nach Ägypten.

Was bedeutet der Stichtag 15.05.2022 für deutsche Exporteure?

Seit dem 15. Mai 2022 ist in Ägypten zusätzlich die Testphase für das Advance Cargo Information (ACI) -System für Luftfracht in Kraft getreten. Es wird erforderlich sein, dass grundlegende Daten des "Lieferanten, Importeurs und der importierten Waren" vor dem Versand für die Zollrisikobewertung über das neue Online-Portal deklariert werden. Ohne abschließenden Verifizierungsprozess können die notwendigen Dokumente nicht hochgeladen werden, der Importeur kann die NAFEZA-Anmeldung nicht vornehmen und als Exporteur erhalten Sie somit definitiv keine ACID-Nr. mehr.

Nächster Stichtag 1. Januar 2023 (verschoben)

Ab dem 1. Januar 2023  (ursprünglich 1.10.2022) sollte diese ACID-Referenz dann auch für die Luftfracht ausgedehnt werden. Der Termin für die Luftfracht ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer empfiehlt auf ihrer Webseite, dass alle Parteien (Importeur und Exporteur) mit der Registrierung bei CargoX und Nafeza – sofern noch nicht geschehen – unverzüglich beginnen, um einen reibungslosen Ablauf von See- und Luftfracht zu gewährleisten, wenn 
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der AHK Ägypten.

1. Ziel von ACI und Zeitplan

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren. Die probeweise Einführung des Advanced Cargo Information Systems für eingehende Sendungen in die ägyptischen Seehäfen startete am 1. April 2021. Seit 1. Oktober 2021 ist das System verpflichtend (Abgangsdatum der Fracht).

2. Ablauf: Wer macht was?

Bislang liegen wenige Erfahrungswerte zum Ablauf der Vorabregistrierung und der Aufgabenteilung zwischen den beteiligten Parteien (Importeur, Exporteur, Spedition, Zoll) vor. So könnte sich (unverbindlich) der Ablauf gestalten:
  • Es gibt zwei miteinander kommunizierende Systeme:
    1) Nafeza (National Single Window System for Foreign Trade)
    2) CargoX (ein von Nafeza zertifizierter Blockchain-Dienstleister)
  • Der ägyptische Importeur oder sein Agent registriert seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal Nafeza. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.  
  • Der (deutsche) Exporteur registriert sich einmalig bei CargoX.
  • Das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID).
  • Die Daten des Importeurs im System Nafeza und die Daten des Exporteurs im System CargoX werden miteinander verknüpft. Beide Parteien erhalten die ACID.
  • Der Exporteur lädt über CargoX relevante Versanddokumente hoch. Die Uploads müssen die entsprechenden ACID-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein. Hinweis: Im Ursprungszeugnis kann die ACID-Nummer in Feld 5 (Bemerkungen), oder in Feld 1 (Absender) eingetragen werden.
  • Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
  • Die Fristen für die Luftfracht sind noch nicht bekannt.
Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtdokumenten enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

3. Entstehen Kosten?

  • Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung in CargoX findet sich im User Manual unter 1.4.
  • Die Kostenübersicht findet sich im  User Manual unter 1.10. Documents and pricing
  • Die Registrierung in CargoX ist kostenfrei.
  • Bei der sich daran anschließenden Verifizierung entstehen einmalige Kosten in Höhe von 15 USD. 
  • Um CargoX für den Dokumentenversand nutzen zu können, muss der Exporteur über ein  Guthabenpaket (CargoX units) verfügen.
  • Seit 14. Oktober 2021 wird für  jede Sendung unter einer ACID-Nummer eine Bearbeitungsgebühr von 150 USD berechnet.
  • Das Hochladen von Dokumenten wird pro Dokument mit 3 USD berechnet, unabhängig vom Dokumentengröße und -seitenzahl. Momentan besteht eine Kostengrenze von 15 USD – das heißt, wenn mehr als fünf Dokumente hochgeladen werden, erfolgt keine weitere Berechnung.
  • Derzeit entstehen bei Versand eines ACI-Envelopes (darin sind alle Dokumente für eine ACID-Nummer enthalten) Gesamtkosten von 165 USD.
Außerdem wissenswert:
  • Die erworbenen CargoX units sind gebunden an Benutzerkonten. Eine Übertragung auf ein anderes Benutzerkonto oder ein anderes Unternehmen ist nicht möglich.
  • Es gibt keine Verwendungsfrist und somit auch kein Verfallsdatum.

4. Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?

Nach Informationen der AHK sollen unbedingt die folgenden Angaben nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden:
  • ACID: 100270468202109xxxx
  • Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
  • Foreign Exporter Country: GERMANY
  • Foreign Exporter Country Code: DE
Seit 1. Oktober 2021 ist die ACID-Nummer verpflichtend auf dem IHK-Ursprungszeugnis (zum Beispiel in Feld 5) einzutragen. Die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer wurde zudem von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.
Mittelfristig soll die Papierform bei einigen Dokumenten entfallen und damit auch die Legalisation. Geplant ist, dass auch die Banken elektronisch eingebunden werden. Derzeit werden die Dokumente noch in Papierform übermittelt, um die Zahlung auszulösen.
Für deutsche Exporteure besteht Hoffnung, dass für die Einfuhrverzollung in Ägypten neben der bereits bestehenden Möglichkeit zur Nutzung elektronischer Ursprungszeugnisse künftig auch die Einreichung elektronisch bescheinigter Handelsrechnungen akzeptiert wird. Heute funktioniert dies meist nur in den Fällen, in denen keine Bescheinigung durch das ägyptische Generalkonsulat nötig ist.

5. System verlangt 10-stellige ägyptische Warennummer

Die Anforderung des Systems, die 10-stellige ägyptische Warennummer anzugeben, stellt deutsche Exporteure vor ein praktisches Problem: die eigenen Warenwirtschaftssysteme arbeiten in der Regel mit der 8-stelligen EU-Warennummer. Tarifnummern von Empfangsstaaten in die Rechnung oder andere Handelspapiere zu integrieren ist daher rein technisch nicht immer möglich. Eine Möglichkeit, die in den Drittländern gültigen Warennummern zu recherchieren, ist die Access2Markets-Datenbank der EU (früher Market Access Database). Es entsteht ein hoher Aufwand, der durch die handelsübliche Praxis vermieden werden könnte, dass nur der international harmonisierte 6-Steller (HS-Code) zur Pflichtangabe für den Exporteur würde. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Kairo hat sich in dieser Frage an die für ACI verantwortliche Administration gewandt, um eine Lösung herbeizuführen.

6. Advanced Cargo Information (ACI) – in Luftfracht integriert

Seit dem 15. Mai 2022 ist in Ägypten die Testphase für das Advance Cargo Information (ACI) -System für Luftfracht in Kraft. Es wird erforderlich sein, dass grundlegende Daten des "Lieferanten, Importeurs und der importierten Waren" vor dem Versand für die Zollrisikobewertung über das neue Online-Portal deklariert werden.
Bei der Genehmigung der Einfuhr wird eine ACID-Nummer ausgestellt, die auf allen Unterlagen, einschließlich des Bill of Lading und des Spediteurmanifest, erscheinen muss.
Die Dokumente zur Sendung sind dann anschließend inklusiver dieser Angaben über die Plattform Cargo-X dem Kunden zu übermitteln.  
Seit dem 1. Oktober 2022 ist diese ACID-Referenz obligatorisch. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer empfiehlt auf ihrer Webseite, dass alle Parteien (Importeur und Exporteur) mit der Registrierung bei CargoX und Nafeza beginnen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.  
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der AHK Ägypten.

7. Weitere Informationen und Ansprechpartner

Ansprechpartnerin für Fragen bei der AHK ist:
Karin Elshafei
AHK Operational Head
German-Arab Chamber of Industry and Commerce

Tel.: +202 3333 8452
Fax: +202 3336 8497
Email: karinelshafei@ahk-mena.com