Umwelt

Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Zahlreiche Berufsgruppen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, um ihre Tätigkeit ausführen zu dürfen.

Zertifizierungspflichtige Tätigkeiten

Wer folgende Tätigkeiten ausübt, darf nur mit einer entsprechenden Sachkundebescheinigung arbeiten:
  1. Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen,
  2. Tätigkeiten an Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten,
  3. Tätigkeiten an Brandschutzsystemen und Feuerlöschern,
  4. Tätigkeiten an Hochspannungsschaltanlagen und
  5. Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen in den Nummern 1 bis 4 ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung Voraussetzung. Für den Erwerb der Sachkunde bezüglich Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen genügt dagegen die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang. 
Wer eine Sachkundeprüfung nach den Nummern 1 und 2 ablegen will, muss im Regelfall zusätzlich noch eine technische oder handwerkliche Ausbildung mitbringen. Sofern durch einschlägige Berufserfahrung eine vergleichbare Qualifikation nachgewiesen wird,  kann vom Erfordernis einer entsprechenden Ausbildung für die Zulassung zur Sachkundeprüfung befreit werden.
Absolventen der IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik erhalten sie Sachkundebescheinigung ohne weitere Prüfung. Auch Absolventen von Kfz-Berufen können eine IHK-Bescheigung erhalten, sofern ihnen für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen von ihrem Betrieb bescheinigt wird, dass während der Aus- und Weiterbildung alle Qualifikationen aus der Verordnung (EG) 307/2008 vermittelt wurden.

Zertifizierungspflichtige Unternehmen

Unternehmen, die ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzsysteme installieren, warten, reparieren oder stilllegen, müssen sich zertifizieren lassen. Das Zertifikat wird erteilt, wenn diese Betriebe sachkundiges Personal beschäftigen und eine betriebliche Mindestausrüstung nachweisen. Für die Erteilung der Unternehmenszertifikate sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.