Green Deal aktuell

Kreislaufwirtschaft für Textilien

Der Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie erinnert an den Umgang mit Verpackungen, Batterien oder Elektrogeräten. Und das kommt nicht von ungefähr – Hersteller von Textilien sollen künftig bei der Sammlung und Verwertung von Textilabfällen deutlich stärker in die Pflicht genommen werden.
Wie mit der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien angekündigt, soll mit der vorgeschlagenen Richtlinienänderung der Ausbau eines Systems der getrennten Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien in der EU vorangetrieben werden. Für die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen sollen die Hersteller aufkommen. Damit soll auch ein Anreiz gesetzt werden, das Abfallaufkommen zu verringern und die Kreislauffähigkeit der Textilerzeugnisse zu verbessern.
Hersteller im Sinne der Richtlinie sind diejenigen, die Textilien, textilbezogene Produkte oder Schuhe erstmals in einem Mitgliedsstaat in Verkehr bringen, also nicht nur Produzenten, die ein Produkt im eigentlichen Sinne herstellen, sondern auch Händler, die betroffene Produkte importieren, oder Online-Händler, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat oder Drittland haben und direkt an Kunden in dem Mitgliedsstaat verkaufen.
Hersteller müssen sich in den von den Mitgliedsstaaten einzurichtenden Registern registrieren und werden dann mit entsprechenden „finanziellen Beiträgen“ belastet, die sich nicht allein am reinen Gewicht, sondern an der „Umweltleistung“, also bspw. Kreislauffähigkeit und Ökodesign-Kriterien, der Textilien bemessen.
Spätestens bis zum 1. Januar 2025 müssen die Mitgliedsstaaten ein System für die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung sowie der Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling einführen. Für alle Prozessschritte von der Sammlung über den Transport und die Lagerung bis zu nachfolgenden Sortier- und Behandlungsvorgängen müssen dabei gewisse Mindestanforderungen gewahrt werden.
Die Pressemitteilung zur Änderung der Richtlinie finden Sie auf der Website der EU-Kommission. Der Vorschlag muss jetzt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, während dessen sich noch wesentliche Änderungen ergeben können.