Energie

Green Power Purchase Agreements

Ein noch junges Konzept für die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien sind sogenannte Green Power Purchase Agreements (PPAs). Für die Energiewende können PPAs einen großen Beitrag leisten. Die Politik hat sich ambitionierte Ziele beim Ausbau von erneuerbaren Energien gesetzt, bei denen Green PPAs eine gute Möglichkeit darstellen, den Zubau über zusätzliche private Investitionen zu beschleunigen.
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Planungssicherheit und Unabhängigkeit durch grüne Direktstromverträge

In einigen Ländern Europas ist dieses Instrument der Strombeschaffung bereits auf dem Vormarsch. Für viele Unternehmen in Deutschland sind Green PPAs noch Neuland, weshalb der heimische Markt erst langsam wächst. Doch jetzt, wo Deutschland die Subventionen für erneuerbare Energien reduziert, beispielsweise durch den Wegfall der EEG-Förderung, und die Energieerzeuger so in Zugzwang bringt, sind PPAs eine clevere Lösung, die Vorteile für beide Vertragsparteien mit sich bringen kann. Hinzu kommt, dass Fragen rund um die Energieversorgung und -kosten für Unternehmen noch nie so brennend waren wie heute.

Welche Arten gibt von PPAs gibt es?

Es gibt verschiedene Unterscheidungen und Arten bei PPAs. Die grundsätzliche Unterscheidung muss erstmal zwischen Utility PPAs und Corporate PPAs getroffen werden.
  • Utility PPA
    Hierbei handelt es sich um einen Stromlieferkontrakt zwischen dem Stromerzeuger und einem Stromversorgungsunternehmen.
  • Corporate PPA
    Dabei wird ein Stromlieferkontrakt zwischen einem Stromerzeuger und einem Endverbraucher-Unternehmen abgeschlossen.
Im nächsten Schritt wird zwischen physischen und virtuellen PPAs unterschieden. Zu physischen PPAs gehören vor allem offsite und onsite PPAs.
  • Onsite PPA
    Der Abnehmer und die Erzeugungsanlage sind hierbei mit einer Direktleitung verbunden. Das bedeutet, dass sich die Anlage auf oder in der Nähe des Grundstücks des Abnehmers befindet. Es ist jedoch unabdingbar, dass das Unternehmen einen zusätzlichen Stromkontrakt vereinbart, um die dauerhafte Stromversorgung über Residualstromlieferungen (Reservelieferungen) zu sichern.
  • Offsite PPA
    Der erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und dem Unternehmen bilanziell zugeordnet. Die Anlage ist somit standortunabhängig und so können vorteilhafte standortsbezogene Bedingungen effektiv genutzt werden. Das Bilanzkreismanagement, die Lieferung von Residualstrommengen sowie den Verkauf von Überschussmengen kann der Abnehmer selbst übernehmen oder über einen Energiedienstleister steuern lassen.

Virtuelles PPA

Ein virtuelles PPA ist als Finanzprodukt, ohne physische Strombelieferung, zu sehen. Vertraglich wird ein Preis festgelegt, worauf Differenzzahlungen (Contract for difference) zwischen dem PPA-Preis und dem dementsprechenden Börsenstrompreis basieren. Die Stromlieferung des Energieversorgungsunternehmens ist dabei unabhängig vom produzierten Strom. Bei virtuellen PPAs können lediglich die Herkunftsnachweise übertragen werden.

Worin besteht der Mehrwert bei PPAs?

Charakteristisch für PPAs sind vergleichsweise lange Laufzeiten zwischen fünf und 15 Jahren und eine Risikoverteilung zwischen den Vertragspartnern. PPAs bieten für Abnehmer eine aktuell dringend benötigte langfristige Planungssicherheit, einerseits durch die Absicherung des Risikos von Preissteigerungen, andererseits durch die Sicherung der Verfügbarkeit von grünem Strom.
Abnehmer können durch PPAs, bzw. den Erwerb von Herkunftsnachweisen, ihren ökologischen Fußabdruck verbessern und die eigene Marke stärken. Wie wichtig eine zuverlässige und planbare Energieversorgung für Abnehmer ist, wurde in jüngster Vergangenheit deutlich. Der Abnehmer kann durch die langfristige Preisabsicherung sein geschäftliches Risiko minimieren.
Für Anlagenbetreiber und Investoren bieten durch PPAs eine sichere Kalkulationsbasis. Sie garantieren die Abnahme der erzeugten Energie über mehrere Jahre zu einem Festpreis. Das macht die Anlagen unabhängiger vom volatilen Strommarktpreis und mindert so das Betriebsrisiko. Durch die langen Laufzeiten sind PPAs auch ein verlässliches Instrument, um Kunden zu binden.
PPAs ermöglichen Erzeugern die Planungssicherheit bei der Refinanzierung einer Investition in EE-Anlagen. Auch nach dem Wegfall der EEG-Förderung besteht durch Abschluss eines PPA die Möglichkeit, weiterhin Erlöse für die abgeschriebene oder finanzierte EE-Anlage zu erzielen, diese somit weiterzutreiben und noch dazu die Energiewende weiterhin anzutreiben. Ohne solche Subventionen benötigen Anlagenbetreiber oftmals einen Vermittler, der den Strom gewinnbringend vermarktet.
PPAs sind ferner auch für Neuanlagen interessant. Die Umsetzung eines solchen Projektes dauert üblicherweise lange und ist mit großen Investitionen verbunden. Im Fall einer Fremdfinanzierung kann die Sicherheit der langfristig angelegten PPA-Verträge zu einer positiven Entscheidung des Finanziers beitragen.

Individuelle Vertragsbedingungen

Ein Vertrag kann entweder zwischen Energieerzeugern und Energiehändlern, zwischen Energieerzeugern und Endverbrauchern oder zwischen Energiehändlern und Endverbrauchern geschlossen werden. Die Vertragsparteien können den Preis jeweils individuell verhandeln, aber auch ein flexibles Preismodell, beispielsweise anhand des Börsenpreises, ist denkbar. Es gibt bereits standardisierte Verträge, was den Vorteil bietet, dass die Komplexität in der Abwicklung reduziert wird.

Barrieren auf dem Weg zum Green PPA

Wie bei jeder Prognose ist es auch bei PPAs schwierig, zukünftige Preisentwicklungen im Voraus einzuberechnen. Vereinbarte Festpreisverträge beinhalten grundsätzlich bereits einen Risikoabschlag. Das Risiko einer abweichenden Entwicklung kann individuell im Vertrag fair auf die Vertragsparteien verteilt werden. Übernimmt der Abnehmer einen Teil der Risiken selbst, z. B. in Form eines Spotpreisvertrages, unterliegt man den Marktpreisschwankungen, was wiederum auch eine Chance sein kann, sollten die Preise fallen.
Die Stromproduktion insbesondere bei Photovoltaik- und Windanlagen fluktuiert je nach Wetterlage und kann nicht beeinflusst werden. Sollte der Anlagenbetreiber die vereinbarte und erwartete Strommenge nicht zum Lieferzeitpunkt zur Verfügung stellen können, muss er einen finanziellen oder physischen Ausgleich schaffen. Natürlich kann auch ein Dritter, z. B. ein Stromhändler, beauftragt werden. Wichtig ist, dass keine Versorgungslücke für den Abnehmer entsteht.

Weitere Informationen

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