Muster

Pflichtteilsverzicht

Rechtlicher Hintergrund

Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass die durch Erbfolge nach testamentarischer Regelung oder infolge gesetzliche Erbfolge oder vorweggenommene Erfolge zu Lebzeiten getroffene Unternehmensnachfolgeregelung durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nicht berücksichtigter („enterbter“) Erben konterkariert wird, bieten sich so genannte Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen mit denjenigen Pflichtteilsberechtigten an, die bei der Unternehmensnachfolge nicht berücksichtigt werden sollen. Durch eine solche, rechtzeitig zu treffende Vereinbarung verliert der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch, so dass dieser bzw. dessen auf finanziellen Ausgleich gerichtete Ansprüche bei der Planung der Unternehmensnachfolge nicht mehr in die Überlegungen einbezogen werden müssen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens nach Eintritt des Erbfalls (und Aufleben etwaiger Pflichtteilsansprüche) haben.

Muster eines auf das Unternehmen beschränkten Verzichts ohne Gegenleistung

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Heute, den ... erschienen gleichzeitig vor mir, ... Notar in ....
1. Herr ...,geboren am ...,wohnhaft ...,
2. Frau ...,geboren am ...,wohnhaft ...,
zur Person je ausgewiesen durch Vorlage ihres Personalausweises.
Die Erschienenen erklärten zur notariellen Niederschrift folgenden, gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht:

§ 1 Vorbemerkung

Die Beteiligte zu 2. ist die Tochter des Beteiligten zu 1. Der Beteiligte zu 1. ist alleiniger Gesellschafter der Firma ... mit dem Sitz in ... (Eingetragen im Handelsregister von ... unter HRB ...)

§ 2 Gegenständlich beschränkter Pflichtteilsverzicht

Die Beteiligte zu 2. verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Beteiligten zu 1. - mit Wirkung für sich und ihre Abkömmlinge - gegenständlich beschränkt auf die Gesellschaftsanteile der unter § 1 bezeichneten Firma ... - auf ihr Pflichtteilsrecht am Nachlass des Beteiligten zu 1. und sämtliche im Pflichtteilsrecht wurzelnden Ansprüche und Rechte (§ 2346 Abs 2). Wenn und soweit das Unternehmen beim Tode des Beteiligten zu 1. in einer anderen Rechtsform geführt wird, so gilt der Verzicht auch bezüglich des Unternehmens in dieser anderen Rechtsform. Insbesondere wird auch auf etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche verzichtet, die aus einer Übergabe des Unternehmens an den von den Eltern noch zu bestimmenden Nachfolger resultieren könnten.

§ 3 Gegenleistung / Abfindung

Die Beteiligte zu 2. erhält für ihren Verzicht keinerlei Abfindung; sonstige Gegenleistungen sind für den Verzicht nicht zu erbringen.

§ 4 Ausschluss von Ansprüchen und Rechten

Die Vereinbarungen in dieser Urkunde erfolgen unabhängig vom Wert des unter § 1 benannten Unternehmens jetzt und im Zeitpunkt des Erbfalls. Sämtliche Ansprüche und Rechte der Beteiligten zu 2. wegen eventueller Irrtümer hierüber werden ausgeschlossen; Ansprüche und Rechte wegen arglistiger Täuschung bleiben unberührt.

§ 5 Schlussbestimmungen

1. Von dieser Urkunde erhält jeder Beteiligte eine beglaubigte Abschrift.
2. Die Kosten dieser Beurkundung trägt der Beteiligte zu 1.
- Notarielle Schlussformel -