Öffentliche Aufträge

Beschaffungswesen der Bundeswehr

Zivile Dienststellen der Bundeswehrverwaltung vergeben Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe. Sie sichern damit die Ausstattung der Streitkräfte – und beachten dabei die vergaberechtlichen Vorschriften und Richtlinien der  Bundesregierung.

Technische Lieferbedingungen (TL)

TL dienen der wiederholten Beschaffung von Artikeln der Bundeswehr. Sie enthalten unter anderem technische und technisch-organisatorische Forderungen an das zu liefernde Wehrmaterial hinsichtlich seiner Leistungs- und Beschaffungsmerkmale, der Qualitätssicherung, der Verpackung sowie bestehender Nutzungsrechte und Herstellerbindungen (Beschaffungshinweise),

Technische Kurzbeschreibungen (TK)

Mit TK werden Artikel beschrieben, die im Regelfall nur einmalig beschafft werden oder häufigen Änderungen unterliegen.

Verteidigungsgeräte-Normen (VG-Normen)

Die VG-Normen haben den gleichen Status wie DIN-Normen und enthalten technische und technisch-wirtschaftliche Forderungen an Artikel und Verfahren des Verteidigungsbereichs. Sie können beim Beuth-Verlag, 10772 Berlin, bezogen werden. Für VG-Normen gilt die Preisliste des Beuth-Verlages. VG-Normen wie auch DIN- und andere Normen werden den Ausschreibungsunterlagen nicht beigelegt.

Güteprüfung

Die Bundeswehr hat eigene Güteprüfstellen, deren Mitarbeiter die vorschriftsmäßige Herstellung der Artikel in den Betrieben überprüfen. Zum Teil sind diese Stellen direkt in größeren Unternehmen ansässig und betreuen von hier aus auch andere Betriebe in der Umgebung. Die Güteprüfung richtet sich nach den NATO-Forderungen für die Durchführung der Güteprüfung (AQAP), die beim Beuth-Verlag, 10772 Berlin, kostenpflichtig zu bestellen sind. Bestimmungen hierzu sind auch enthalten in den Allgemeinen Bedingungen für Beschaffungsverträge des Bundesministeriums der Verteidigung (ABBV), die auf der Website des BAAINBw einsehbar sind.