Aus- und Weiterbildung
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Zulassung zur Abschlussprüfung

Verkürzte Ausbildung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Gemäß §45 Abs. 1 BBiG können Auszubildende, die in Betrieb und Berufsschule sehr gute Leistungen erbracht haben, bereits vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Dadurch kann die Ausbildung früher als üblich abgeschlossen werden.
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Externenprüfung
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Ausbildung
Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
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Erleichterung
Antrag auf Nachteilsausgleich bei Abschlussprüfungen
Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Sie können deshalb Nachteilsausgleiche geltend machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können.
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Aus- und Weiterbildung
Praktikumsbestätigung
Nachweis der Praxisphase im Rahmen einer außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme
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