Grundlagen

Voraussetzungen für die Ausbildung im Betrieb

Jedes Unternehmen benötigt qualifizierte Fachkräfte. Eine fundierte Berufsausbildung ist der sichere Weg um einen Fachkräftemangel vorzubeugen. Wie wird nun ein Betrieb zum Ausbildungsbetrieb?

Ausbildungsvoraussetzungen

Auszubildende können eingestellt werden, wenn ein Qualifizierungsberater der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum gemeinsam mit Ihnen festgestellt hat, dass die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung geeignet ist.
Die Ausbildungsinhalte aller Berufe sind in verschiedenen Ausbildungsordnungen niedergeschrieben. Hier wird sehr detailliert dargestellt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie dem Auszubildenden vermitteln müssen. Sie können mit dieser Ausbildungsordnung sehr gut prüfen, ob eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen machbar ist. Das bedeutet, dass z. B. für einen technischen Beruf die erforderlichen Maschinen, Geräte und Werkzeuge vorhanden sein müssen und die Fertigung ein berufsspezifisches Niveau haben muss. Fehlende Voraussetzungen im Unternehmen können unter Umständen auch durch eine kooperative Ausbildung mit einem anderen Betrieb ergänzt werden. 
Für eine ausführliche Beratung zur Berufsausbildung und zur Besichtigung der Ausbildungsstätte wird Sie einer unser Qualifizierungsberater gerne in Ihrem Betrieb besuchen.  

Ausbilder

Des Weiteren muss ein geeigneter Ausbilder benannt werden. Dieser Ausbilder ist Ansprechpartner und Vertrauensperson für die Auszubildenden im Unternehmen und organisiert/leitet verantwortlich die Ausbildung. Der Inhaber oder der hierfür ausgesuchte Mitarbeiter muss entsprechend der beruflichen Zuordnung fachlich und persönlich geeignet sein und den Nachweis der arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse erbringen.
Arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse für den Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Berufsausbildung können in einem AEVO-Lehrgang erworben werden. 

Gliederung der Berufsausbildung

Um einen sinnvollen und effizienten Ausbildungsablauf zu erreichen, sollte der Ausbilder überlegen, welche Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung in welchem Ausbildungsjahr/Zeitraum vermittelt werden und in welchen Abteilungen/Bereichen des Unternehmens sie durchgeführt werden sollten. Dies wird schriftlich in einem so genannten innerbetrieblichen Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung) festgehalten und ist ein Bestandteil eines jeden Ausbildungsvertrages.
Der Auszubildende wird im dualen System auch die Berufsschule besuchen müssen. Welcher Ausbildungsberuf in welcher Berufsschule beschult wird, haben wir für Sie in einer Tabelle zusammengestellt.
Weitere Informationen zur Ausbildung im Betrieb finden Sie auch in unserer Broschüre “Berufsausbildung auf einen Blick” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 601 KB)