Anpassung Rechtsrahmen: Tourismusfinanzierung MV

Am regulär letzten Sitzungstag am 11. Juni 2021 des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wurde die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Kurortgesetzes zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen verabschiedet.
Mit der Landesgesetzesänderung soll der rechtliche Rahmen im Kurortgesetz und im Kommunalabgabengesetz MV geschaffen werden, die die Tourismusfinanzierung in MV neu aufstellt. Künftig sollen auch touristische Regionen und Orte, die nicht zu den prädikatisierten Kur- und Erholungsorten gehören, eine gästebezogene Kurabgabe erheben können.

Änderungen im Kurortgesetz

Im Kurortgesetz sollen die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ eingeführt und die erforderlichen Anerkennungsvoraussetzungen geregelt.

Änderung Kommunalabgabengesetz

Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist eine Erweiterung der bisherigen Verwendungsmöglichkeiten der Einnahmen aus der Kurabgabe vorgesehen. Damit wurde am 11. Juni 2021 der gemeinsame Antrag der CDU und SPD-Landtagsfraktion angenommen. Da es kein Antrag der Landesregierung war, erfolgte keine Anhörung der TÖBs (Träger öffentlicher Belange), zu denen auch die IHKs gehören. 

Ziele der Gesetzesänderung

In den zukünftigen Tourismusregionen oder Tourismusorten sollen:
  • Interkommunale Zusammenarbeit zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur
  • Entwicklung neuer Mobilitätsangebote in den touristischen Regionen
  • Einführung von regionalen Gästekarten mit einem fahrpreislosen Öffentlichen Personennahverkehr und weitere Zusatzleistungen für die Gäste

Hintergrund

Die Landestourismuskonzeption MV (2018) definierte als Handlungsmaxime die Weiterentwicklung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern neu zu denken. Als Zukunftsfeld wurde die Neu-Organisation und Finanzierung des Tourismus verankert. 

Anerkennungsverfahren

Die Anerkennungsverfahren von Tourismus­orten und Tourismus­regionen erfolgt nun über das Wirtschaftsministerium M-V. Touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, können sich um die neuen Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion" bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungs­verfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.
→ Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren
2022 wurden erstmalig die Anerkennungen als “Tourismusort” verliehen. Die Tourismusorte können künftige eine Kurabgabe einführen.