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Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leisten. Zu den Bauleitplänen zählen der vorbereitende Bauleitplan - der Flächennutzungsplan - und der verbindliche Bauleitplan - der Bebauungsplan (BauGB §1).
Hochhaus im Rohbau © IHK zu Schwerin/pixabay

Wohnungsbau soll angekurbelt werden: Die neue Sonderregelung und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht.

Baustelle mit Bagger © IHK zu Schwerin

Ein Überblick zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die aktuell im Genehmigungsverfahren sind.

Baustelle © IHK zu Schwerin

Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Städtebaulicher Vertrag, Vorhaben- und Erschließungs­pläne) haben bei der Aufstellung fast die gleichen Verfahrensschritte zu durchlaufen. Wir stellen Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung.

Baustelle © IHK zu Schwerin

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sind entscheidend für die Standortwahl von Unternehmen. In ihnen regeln die Kommunen Art und Umfang der baulichen Nutzung von Flächen. Lesen Sie dazu weitere Details.