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Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leisten. Zu den Bauleitplänen zählen der vorbereitende Bauleitplan - der Flächennutzungsplan - und der verbindliche Bauleitplan - der Bebauungsplan (BauGB §1).