„Bau-Turbo“-Gesetz ist in Kraft

Seit 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass für die darin enthaltenen Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in vielen urbanen Räumen in Deutschland. Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird - als Experimentierklausel - die Einfügung eines neuen § 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen.
Die neue Sonderregelung und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht.

Das heißt unter anderem: Städte und Gemeinden können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie vom neuen Gesetz Gebrauch machen.

Die Sonderregelung ermöglicht auch, schneller zum Beispiel ohne die bisher notwendige und mitunter langwierige Erstellung eines Bebauungsplanes neue Wohnungen zu bauen, Wohngebäude zu erweitern, aufzustocken und Nutzungsänderungen im Bestand für mehr Wohnraum herbeizuführen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern begrüßt das neue Gesetz. Bauminister Christian Pegel: „Der Bau-Turbo ist ein Geschenk - gerade für ein dünn besiedeltes Flächenland wie unseres. Wir haben wertvolle Wohnprojekte, die bisher an zu langen Planungsverfahren gescheitert sind. Jetzt können wir sie endlich ermöglichen.“
Aus Sicht der Wirtschaft muss allerdings genau hingeschaut werden, wo wertvolle Gewerbestandorte z. B. für den Einzelhandel in den Innenstädten auch zukünftig erhalten bleiben und nicht vorschnell in Wohnungsbestand umgewandelt werden. Dabei ist auch der Austausch mit den Unternehmen in den jeweiligen Kommunen wichtig, um generell die entsprechenden Wohnraumbedarfe für Mitarbeiter zu ermitteln.

Umsetzung mit schneller Wirkung

Damit das neue Gesetz auch möglichst schnell seine Wirksamkeit zeigt, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Umsetzungslabor zum Bau-Turbo ins Leben gerufen. Das Umsetzungslabor soll Kommunen dabei unterstützen, die neuen Spielräume des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) gezielt und wirksam zu nutzen.
Das Ziel: bezahlbaren Wohnraum schneller, ökologisch und sozial verantwortlich zu realisieren.

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