Warnung: Aktuell werden Unternehmen aufgefordert, ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren. Bitte reagieren Sie darauf nicht, öffnen die angegebene Internetadresse nicht, sondern löschen Sie diese Mail! In unserer Übersicht sind Beispiele der letzten Fake-Mails.
Nr. 3138776

Raumordnung und Bauleitplanung

Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leisten. Zu den Bauleitplänen zählen der vorbereitende Bauleitplan - der Flächennutzungsplan - und der verbindliche Bauleitplan - der Bebauungsplan (BauGB §1).

Die Raumordnung ist ein Instrument, das von der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird, um seine Teilräume durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern (ROG §1).
Hochhaus im Rohbau © IHK zu Schwerin/pixabay

Wohnungsbau soll angekurbelt werden: Die neue Sonderregelung und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht.

Baustelle mit Bagger © IHK zu Schwerin

Ein Überblick zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, die aktuell im Genehmigungsverfahren sind.

Baustelle © IHK zu Schwerin

Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Städtebaulicher Vertrag, Vorhaben- und Erschließungs­pläne) haben bei der Aufstellung fast die gleichen Verfahrensschritte zu durchlaufen. Wir stellen Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung.

Baustelle © IHK zu Schwerin

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sind entscheidend für die Standortwahl von Unternehmen. In ihnen regeln die Kommunen Art und Umfang der baulichen Nutzung von Flächen. Lesen Sie dazu weitere Details.

Dr.Wolf-Rüdiger Knoll
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Standortpolitik, International