Datenschutz: EuGH-Urteil Fanpages

EuGH: Betreiber von Facebook-Fanseiten sind für Datenschutz mitverantwortlich!

Die Nachricht über das EuGH-Urteil aus dem Juni 2018 hat für große Aufregung und Verunsicherung unter den Fanpage-Betreibern gesorgt.
UPDATE: Am 11.09.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Berufungsurteil aufgehoben und an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Zur Frage der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Datenverarbeitungsvorgänge bedarf es nach Auffassung des BVerwG einer näheren Aufklärung der tatsächlichen Umstände durch das Berufungsgericht. Die Rechtmäßigkeit der bei Aufruf der klägerischen Fanpage ablaufenden Datenverarbeitungsvorgänge sei an den Vorgaben des im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung gültigen Datenschutzrechts, insbesondere an den Vorschriften des Telemediengesetzes, denen die Klägerin als Betreiberin unterliege, zu messen.

Die Begründung der Entscheidung des BVerwG ist noch nicht veröffentlicht, es besteht derzeit aber kein Grund, Fanpages abzuschalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juni 2019 entschieden, dass die Betreiber von Facebook-Fanseiten für die Einhaltung des Datenschutzes mitverantwortlich sind. Der Betreiber gestalte sein Informations- und Kommunikationsangebot selbst und trage demnach damit zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage bei. Damit müssen Betreiber von Fanseiten auf Facebook nun umdenken!

Auslöser des Rechtsstreits

Auslöser für das Urteil war ein Streit zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein. Es ging dabei um die Frage, ob nur Facebook für die Verarbeitung der Daten verantwortlich sei oder auch die Wirtschaftsakademie.

Reaktionen auf das Urteil

Als Reaktion auf dieses Urteil haben mittlerweile einige Unternehmen ihre Facebook-Seite gelöscht, da sie gar nicht wissen, was Facebook mit den Daten macht und sie ihre Fans daher nicht umfassend informieren können. Bitte keine voreiligen Entscheidungen treffen! Der EuGH hat nur grundsätzlich die Frage beantwortet, wer für die Datenverarbeitung auf Facebook haftet. Nun geht der Fall zurück ans BVerwG. Bis ein endgültiges Urteil fällt, können Monate vergehen.
Tipp: Die Facebook-Marketing-Expertin Katrin Hill empfiehlt als Übergangslösung einen Passus zu Hinweisen zum Datenschutz auf Fanpages unter Info einzustellen.
Ausführliche Tipps von Katrin Hill per Link unter "Weitere Informationen".