Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Am 14. Dezember 2023 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG).

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)

Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. (Quelle: BMG)

Zentrale Inhalte:

  • Elektronische Patientenakte (ePA):Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht.  Die ePA wird Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Wer diese nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out).
  • E-Rezept: Das E-Rezept soll weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet werden.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): DiGAs sollen tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparenter gemacht werden. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – beispielsweise für das Telemonitoring – genutzt werden können.
  • Telemedizin: Damit die Telemedizin fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen. Die Erbringung telemedizinischer Leistungen durch Einrichtungen wie Hochschulambulanzen oder Psychiatrische Institutsambulanzen sowie psychotherapeutische Sprechstunden wird ermöglicht.

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Mit dem „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ sollen Gesundheitsdaten für die Forschung besser erschlossen und zugänglich werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.

Rückblick: DIHK-Forderungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

2022: Positiionspapier Digitalisierung im Gesundheitswesen

Wie können digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden? In einem Impulspapier unterbreitet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) 2022 eine Vielzahl von Vorschläge.

08/2023: DIHK Stellungnahme zum Gesetzentwurf

In dem am 4. August veröffentlichten Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sieht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einige Weichenstellungen, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland endlich voranbringen können. Nachbesserungen werden bei der Datenaufsicht gesehen.