FAQ - Die häufigsten Fragen zur IHK-Wahl

Wir beantworten Ihnen häufige Fragen zur IHK-Vollversammlungswahl der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.

Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung vertritt das Gesamtinteressen der Wirtschaft im IHK-Bezirk Westmecklenburg gegenüber allen anderen Interessengruppen, wie beispielsweise der Politik oder der Verwaltung. Bei der Vielfalt der Unternehmen und den oft ungleichen Interessen ist das keine leichte Aufgabe, der sich die gewählten Unternehmensvertreter aus allen im Kammerbezirk ansässigen Wirtschaftszweigen stellen.
Die Vollversammlung ist deshalb spiegelbildlich zur Wirtschaftsstruktur in Westmecklenburg aufgebaut: In Wahlgruppen und Wahlbezirken werden die Wirtschaftszweige oder Branchen entsprechend ihrer Interessenlagen zusammengefasst und erhalten - gemessen an ihrer Bedeutung für den Wahlbezirk - eine bestimmte Anzahl an Sitzen. Jeder Unternehmer kann dann alle fünf Jahre die Vertreter seiner Wahlgruppe in seinem Wahlbezirk und damit seiner unternehmerischen Interessen wählen.
Es gilt: Ein Unternehmen gleich eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder einen international tätigen Konzern handelt.
Die Vollversammlung bestimmt in ihren vier jährlichen Sitzungen über die inhaltliche Arbeit der IHK zu Schwerin; über den Umgang mit wirtschaftlichen Themen, die die Unternehmer berühren, aber auch über die Verwendung der finanziellen Mittel der IHK und die Höhe der Beiträge und Gebühren.

Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?

Gemäß § 4 der Satzung der IHK zu Schwerin besteht die Vollversammlung aus 44 Mitgliedern, die von den Kammerzugehörigen unmittelbar in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter aller Kammerzugehörigen und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Wen soll ich wählen? Ich kenne keinen Kandidaten.

Die durch die unmittelbare Wahl zu vergebenden Sitze in der Vollversammlung der IHK zu Schwerin verteilen sich auf acht Wahlgruppen in drei Wahlbezirken, die alle Branchen der Wirtschaft repräsentieren. Die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, werden in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaftskompass“ und auf der Internetseite der IHK zu Schwerin vorgestellt werden.

Wie werden die Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt?

Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk Wahlvorschläge einreichen. Diese sind schriftlich einzureichen. Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge und fasst sie in einer Liste zusammen.

Wer ist wählbar?

Wählbar für die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin sind Bewerberinnen und Bewerber, die
  • volljährig,
  • zur Ausübung des Wahlrechts berechtigt und
  •  entweder selbst Mitglied der IHK zu Schwerin oder
  • für ein Mitglied der IHK zu Schwerin vertretungsberechtigt sind.
Wählbar sind auch
  • im Handelsregister eingetragene Prokuristen und
  • besonders bestellte Bevollmächtigte.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK zu Schwerin (Kammerzugehörige). Jedes Mitgliedsunternehmen hat eine Stimme.
  • Kammerzugehörige natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus; es sei denn, es besteht Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter.
  • Kammerzugehörige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
  • Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben.
  • Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, können das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausüben lassen (außer eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet).

Gibt es eine Wahlpflicht?

Nein, eine Wahlpflicht gibt es nicht. Wir empfehlen unseren Mitgliedern jedoch, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um den Kurs der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung durch die Vollversammlung der IHK zu Schwerin mitzubestimmen und der Stimme der Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung mehr Gewicht zu verleihen.

Welche Wahlbezirke gibt es?

Der Bezirk der IHK zu Schwerin gliedert sich in drei Wahlbezirke:
  • Landeshauptstadt Schwerin,
  • Nordwestmecklenburg und
  • Ludwigslust-Parchim.
Kammerzugehörige Unternehmen werden anhand ihres Unternehmenssitzes den einzelnen Wahlbezirken zugeordnet, um auch die geografische Verteilung der Wirtschaft unseres Kammerbezirks in der Vollversammlung widerzuspiegeln. Nur für den zugeordneten Wahlbezirk ist eine Stimmabgabe möglich. Für die Wahlgruppen „Versicherungen“, „Verkehr und Schifffahrt“ und „Kreditinstitute“ bildet der gesamte IHK-Bezirk den Wahlbezirk.

Kann ich den Wahlbezirk wechseln?

Alle Wahlberechtigten erhalten in der IHK zu Schwerin Einblick in die Wählerlisten. Dort können Sie überprüfen, welchem Wahlbezirk Ihr Unternehmen zugeordnet ist und gegebenenfalls innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist eine davon abweichende Zuordnung beantragen. Eine abweichende Zuordnung ist nur für die Wahlbezirke möglich, in denen Ihr Unternehmen auch eine Betriebsstätte unterhält.

Welche Wahlgruppen gibt es?

Die Zusammensetzung der Vollversammlung ist ein Spiegelbild der Wirtschaft in Westmecklenburg. Um dies sicherzustellen, wird in acht branchenspezifischen Wahlgruppen und in drei Wahlbezirken gewählt. Es werden folgende Wahlgruppen gebildet:
  • Industrie,
  • Groß- und Außenhandel,
  • Einzelhandel,
  • Kreditinstitute,
  • Verkehr und Schifffahrt,
  • Tourismuswirtschaft und Gastgewerbe,
  • Versicherungen und Beratungs-, Vermittler- und sonstige Dienstleistungsgewerbe.
Jede Wahlgruppe ist somit gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Vollversammlung vertreten. In jeder Wahlgruppe können beliebig viele Wahlvorschläge unterbreitet werden.

Kann ich die Wahlgruppe wechseln?

Alle Wahlberechtigten haben Einblick in die Wählerlisten. Dort können Sie Ihre Wahlgruppenzugehörigkeit überprüfen und gegebenenfalls innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist eine abweichende Zuordnung gemäß § 9 Absatz 4 der Wahlordnung beantragen.

Kann ich als Kandidat/in auch die E-Mail-Adressen der Wahlberechtigten meiner Wahlgruppe/meines Wahlbezirks für Wahlwerbung erhalten?

Die IHK ist nach § 9 Abs. 6 der Wahlordnung berechtigt, an Bewerber (§ 11) oder deren Bevollmächtigte zum Zwecke der Suche von Unterzeichnern des Wahlvorschlags (§ 11 Abs. 3) sowie an Kandidaten zum Zwecke der Wahlwerbung Name, Firma und Anschrift von Wahlberechtigten zu übermitteln. Die Bewerber und Kandidaten oder deren Bevollmächtigte haben sich dazu schriftlich zu verpflichten, die übermittelten Daten ausschließlich für Wahlzwecke zu nutzen und sie spätestens nach der Wahl unverzüglich zu löschen bzw. zu vernichten.

Wie wird gewählt?

Sie können Ihre Stimme für die Vollversammlungswahl entweder per Brief- oder Onlinewahl abgeben. Bitte beachten Sie, dass nur eine Form der Wahl möglich ist.

Wie funktioniert die Brief- bzw. Onlinewahl?

Wir senden Ihnen ab Anfang August die Unterlagen zur Wahl zu. Sie erhalten dann alle Unterlagen die Sie benötigen, um entweder die Brief- oder die Onlinewahl ausüben zu können.
Für die Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen von uns:
  1. einen Wahlschein
  2. einen Stimmzettel
  3. einen Wahlumschlag
  4. einen Rücksendeumschlag
Für die Onlinewahl erhalten Sie einen verschlossenen Passwortumschlag mit den Zugangsdaten (Login-Kennung und Passwort) sowie alle Informationen zur elektronischen Wahl.  Alle aktuellen Infos zur Wahl veröffentlichen wir online. Die Speicherung der Stimmen erfolgt anonym.

Ich habe meine Wahlunterlagen nicht erhalten/verlegt. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Wer stellt das Ergebnis der Wahl fest?

Nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über den Wahlablauf eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Bewerber bekannt.

Wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?

Das Ergebnis der Wahl wird im IHK-Magazin „Wirtschaftskompass“ und auf der Homepage der IHK zu Schwerin bekanntgemacht. Zusätzlich wird das Ergebnis in der regionalen Presse veröffentlicht.

Was passiert nach der Wahl?

Die neue Vollversammlung konstituiert sich und wählt das Präsidium. Das Präsidium besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten, die die Vollversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von fünf Jahren wählt.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Wahl zur Vollversammlung?

Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes gewählt. Einzelheiten zur Wahl regeln die Satzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 304 KB)und die der IHK zu Schwerin, die von der Vollversammlung beschlossen werden.