Informationen zur Beitragsveranlagung 2025

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin beschloss am 4. Dezember 2024 den Haushalt 2025 und damit eine doppelte Senkung der IHK-Beiträge.
Zum einen wird im Jahr 2025 die Beitragsumlage reduziert: Der Hebesatz sinkt von 2024 auf 2025 von 0,14 Prozent auf 0,10 Prozent.
Den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folgend beschloss die IHK-Vollversammlung einmalig für das Jahr 2025 nur 80 Prozent der Grundbeiträge und Umlagen zu erheben. Ziel sei es, Ergebnisse aus Vorjahren an die Mitgliedsunternehmen zurückzugeben.
Ergänzende Informationen sind für Sie abrufbar unter “Weitere Informationen” (IHK-Mitgliedschaft und Beitrag/Wirtschaftssatzungen).