Urheberrechtsreform verabschiedet

Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 die Urheberrechtsreform verabschiedet und somit die umstrittene EU-Urheberrichtlinie fristgemäß ins deutsche Recht umgesetzt.
Mit der Reform wird die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geregelt.
Plattformbetreiber müssen künftig für Uploads von urheberrechtlich geschützten Werken wie Bilder, Texte oder Videos haften, wenn diese von Nutzern unerlaubt und ohne Lizenzvereinbarungen hochgeladen wurden.

Urheberregeln an den Gebrauch im Internet anpassen

Die Reform verfolgt das Ziel, die bisherigen Urheberregeln an den Gebrauch im Internet anzupassen. Kernstück der Umsetzung ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche bleibt erhalten.
Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, sind besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe vorgesehen. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Anpassungen im Urhebervertragsrecht.
Die Regelungen, die das deutsche Urheberrecht direkt betreffen, sind am 7. Juni 2021 in Kraft getreten, das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die Regelungen für die Upload-Plattformen enthält, etwas später zum 1. August 2021.
Weitere Informationen  Internetseite der Bundesregierung