EU fördert Schutz des geistigen Eigentums bei KMU

Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben am 10.01.2022 einen Fonds eingerichtet, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen.
Unternehmen mit Sitz in der EU können über den mit 47 Mio. Euro ausgestatteten Fonds entsprechende Gutscheine erhalten. Das EUIPO verwaltet den Fonds über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Die erste Aufforderung ist seit dem 10.01.2022 auf der Website des EUIPO veröffentlicht.
Der KMU-Fonds der EU  bietet folgende Unterstützung:
  • Erstattung von 90 Prozent der von Mitgliedstaaten für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums („IP-Scan-Dienste“) erhobenen Gebühren, die eine umfassende Bewertung des Bedarfs an geistigem Eigentum des antragstellenden KMU unter Berücksichtigung des Innovationspotenzials seiner immateriellen Vermögenswerte ermöglichen;
  • Erstattung von 75 Prozent der von Ämtern für geistiges Eigentum (einschließlich nationaler Ämter für geistiges Eigentum, des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Benelux-Amts für geistiges Eigentum) für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern erhobenen Gebühren;
  • Erstattung von 50 Prozent der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum für die Erlangung des internationalen Marken- und Geschmacksmusterschutzes erhobenen Gebühren;
  • Erstattung von 50 Prozent der von nationalen Patentämtern für die Eintragung von Patenten im Jahr 2022 erhobenen Gebühren;
  • mögliche Abdeckung weiterer Dienstleistungen ab 2023, z. B. die Teilerstattung der Kosten für die Neuheitsrecherche in Bezug auf Patente und für die Anmeldung von Patenten; private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte für geistiges Eigentum (u. a. für Patenteintragungen, Lizenzvereinbarungen, Bewertungen von Rechten des geistigen Eigentums, Kosten alternativer Streitbeilegung).
Finanzhilfen können während des gesamten Zeitraums 2022 – 2024 beantragt werden.
KMU, die über keine Erfahrung im Bereich geistigen Eigentums verfügen, sind gebeten, zunächst eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums zu beantragen, bevor sie einen Antrag auf die Bereitstellung anderer Dienstleistungen einreichen.