Hinweisgeberschutzgesetz seit 2023 in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 02.03.2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein Meldesysteme einrichten, das Hinweisgebern ermöglicht, Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens zu melden. Wir erklären Ihnen die Regeln.

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) hat Deutschland die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2019/1937) umgesetzt.
Hinweisgeber (sog. Whistleblowern) sollen einen Mindestschutz erhalten. Dadurch soll Anreiz geschaffen werden, Rechtsverstöße in öffentlichen bzw. privaten Organisationen zu melden. Dazu werden Organisationen dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Die Regelungen im Detail