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Hinweisgeberschutzgesetz seit 02.03.2023 in Kraft

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) hat Deutschland die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2019/1937) umgesetzt. Die Richtlinie gibt Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor und soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße in öffentlichen bzw. privaten Organisationen zu melden. Diese Organisationen werden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Das HinSchG trat am 2. Juli 2023 in Kraft.
(Quelle: IHK Region Stuttgart mit Anpassungen IHK zu Schwerin)

Die Regelungen im Detail